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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Sachsen > Direktionsbezirk Leipzig
 
SN 1.01 Elster-Saale-Radweg: Leipzig-Grünau – Rippach (teilw. fertig)
Die ersten fertigen Abschnitte des Elster-Saale-Radwegs, auf denen es sich schon gut radeln lässt, sollen 2010 zu einem durchgängigen Weg verbunden werden (vorläufige Einstufung).
Streckenlänge (einfach): ca. 8 km (in Sachsen-Anhalt sind bereits zwei weitere Abschnitte asphaltiert, der Weg ist aber noch nicht durchgängig nutzbar)
Oberfläche: asph.
Status / Beschilderung: in Markranstädt kombinierter Fuß-/Radweg und Beschilderung als Elster-Saale-Radweg, Bahntrasse in Sachsen-Anhalt: Z. 260 / keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: 6811 / Leipzig-Plagwitz – Pörsten; 23 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. September 1897 (Leipzig-Plagwitz – Lützen)
Stilllegung der Bahnstrecke: 14. Mai 1998 (Pv), 31. August 1999 (Stilllegung), November 2001 (Entwidmung), 2005 (Abbau)
Eröffnung des Radwegs: 24. Oktober 2009 (Markranstädt)
Planungen: Die Stadt Markranstädt hat einen 8 km langen Abschnitt der Strecke erworben und als Radweg ausgebaut. Der Weg endet zurzeit an der Stadtgrenze, die in Richtung Lützen auch Landesgrenze ist. In Leipzig sollen zur Anbindung von Plagwitz bestehende Radwege parallel zur Bahn genutzt werden, langfristig soll ein durchgängiger Weg zur Saale entstehen (Elster-Saale-Radweg), der wichtige Lückenschluss nach Meuchen soll 2010 erfolgen. Mit dem Baubeginn wird hier aktuell für Ende September gerechnet. [Juni 2010]
Route: (in Planung: Leipzig-Grünau –) Göhrenz-Albersdorf – Kulkwitz – Schölken-Räpitz (in Planung: – Meuchen – Lützen – Röcken – Rippach).
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Oktober 2009]

Fahrtrichtung Ost

MARKRANSTÄDT (Kreis Leipzig)
0,0 Ausbaubeginn an der Landesgrenze: asph. R/F; einen Feldweg queren
1,4 einen Weg queren (Pfostensperre)
  1,4 rechts: Zwenkau 15,4; Kitzen 5,6
1,9 kurz vor dem ehem. Bf SCHKÖLEN eine Straße queren (Drängelgitter)
  1,9 rechts: Zwenkau 15,1; Räpitz 0,5; Grüner Ring
3,5 in SEEBENISCH die Straße Am Alten Bahnhof queren (Drängelgitter) und am ehem. Bahnhof / Zufahrt Kindergarten geradeaus folgen; später einen Feldweg queren, weite Linkskurve
  3,5 links: Markranstädt Bf 5,0; Kulkwitz 1,5; Grüner Ring; rechts: Zwenkau 15,5; Schkeitbar 2,5; Grüner Ring
5,4 die B 186 queren (Ampel) und an einer Einmündung geradeaus folgen; an einem Stellwerk und am ehem. Bf Göhrenz-Albersdorf vorbei
6,4 bei GÖHRENZ eine Straße queren (Drängelgitter)
  6,4 links: Bf Markranstädt 3,5; Kulkwitz 1,8; Grüner Ring; rechts: L-Knauthain 7,0; Albersdorf 1,8
LEIPZIG (kreisfreie Stadt)
7,2 an der Stadtgrenze rechts versetzt auf den holprigen Parallelweg (Pfostensperre), später asph. zur Lausener Straße am Südrand von LEIPZIG-GRÜNAU (7,7)


Fahrtrichtung West

LEIPZIG (kreisfreie Stadt)
0,0 Beginn eines anfangs asph. Weges (Z. 260, Pfostensperre) an der Lausener Straße am Südrand von LEIPZIG-GRÜNAU; später holprig
MARKRANSTÄDT (Kreis Leipzig)
0,5 an der Stadtgrenze rechts versetzt auf die asph. Bahntrasse (R/F, Pfostensperre)
1,3 bei GÖHRENZ eine Straße queren (Drängelgitter) und am ehem. Bahnhof und später an einem Stellwerk vorbei; an einer Einmündung geradeaus folgen
  1,3 links: L-Knauthain 7,0; Albersdorf 1,8; rechts: Bf Markranstädt 3,5; Kulkwitz 1,8; Grüner Ring
2,3 die B 186 queren (Ampel); weite Rechtskurve, später einen Feldweg queren
4,1 in SEEBENISCH am ehem. Bahnhof / Zufahrt Kindergarten geradeaus folgen und bei 4,2 die Straße Am Alten Bahnhof queren (Drängelgitter)
  4,2 links: Zwenkau 15,5; Schkeitbar 2,5; Grüner Ring; rechts: Markranstädt Bf 5,0; Kulkwitz 1,5; Grüner Ring
5,8 hinter dem ehem. Bf SCHKÖLEN eine Straße queren (Drängelgitter)
  5,8 links: Zwenkau 15,1; Räpitz 0,5; Grüner Ring
6,3 einen Weg queren (Pfostensperre), später einen Feldweg queren
  6,3 links: Zwenkau 15,4; Kitzen 5,6
7,7 an der Landesgrenze Ausbauende


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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