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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Nordrhein-Westfalen > südlich der Ruhr
 
NW 4.28 Winterberg-Züschen – Allendorf (Eder)
Mit der Freigabe Bromskirchener Tunnels im Juni 2007 und der Anbindung zur Eder im August 2008 sind zwei Drittel einer attraktive Route von Winterberg nach Allendorf fertig gestellt. Bis ca. 2009 dürfte das Vorhaben abgeschlossen sein.
Synonyme: Der hessische Abschnitt der Route zwischen Bromskirchen und Allendorf hat den Namen Linspher-Radweg erhalten.
Streckenlänge (einfach): ca. 27 km (in Winterberg inkl. Anbindung zum Bf, davon ca. 13,2 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: langgez. l. Gef. von Züschen (490 m ü. NN) nach Hallenberg (380 m), l. St. bis zum Tunnel Bromskirchen, dann insg. langgez. l. Gef. nach Allendorf (300 m) mit steileren Passagen abseits der Trasse südlich von Bromskirchen; auf der Anbindung zwischen Winterberg (660 m) und Züschen teilw. st. St. und st. Gef.
Oberfläche: asph. (Anbindung Winterberg auch wg.: nicht anhängergeeignet)
Status / Beschilderung: Bahntrasse als kombinierter Fuß-/Radweg; Wegweisung als Route des Radverkehrsnetzes; bei den ursprünglich in NRW aufgestellten Pfostensperren wurde konsequent abgerüstet, nur dass man immer noch an jedem Feldweg absteigen soll ist letztendlich kontraproduktiv, da die Schilder dann auch an den wirklich gefährlichen Stellen nicht mehr ernst genommen werden
Kunstbauten: Der Bromskirchener Tunnel (315 m; Wintersperre) ist Teil des Radwegs, der Tunnel Winterberg 1 (287 m, im Ort unmittelbar südlich des Bahnhofs) ist beim Bau des Tunnels der Bundesstraße teilweise verfüllt worden, der Tunnel Winterberg 2 (140 m) kann entgegen ursprünglicher Planungen nicht ausgebaut werden und wird umgangen.
Eisenbahnstrecke: 2854 / Nuttlar (östl. Bestwig) – Winterberg – Allendorf (Eder) – Frankenberg (Eder); 62 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. Dezember 1908 (Winterberg – Frankenberg)
Stilllegung der Bahnstrecke: 14. November 1966 (Pv Winterberg – Allendorf); 1967 (Gv Hallenberg – Allendorf); 1992 (Gv Winterberg – Hallenberg)
Eröffnung des Radwegs: Juni 2002 (Züschen – Hallenberg); 23. Juni 2007 (Hallenberg – Bromskirchen), 8. August 2008 (Bromskirchen – Allendorf)
Planungen: Der Radweg soll bis zum Herbst 2009 von Züschen in Richtung Winterberg verlängert werden. Der südlich anschließende Abschnitt von Hallenberg nach Allendorf (Eder) wurde seit dem Spätherbst 2006 in drei BA ausgebaut. Am 23. Juni 2007 wurde der Abschnitt bis südlich des Tunnels Bromskirchen freigeben. Da das Gelände des ehem. Bf Bromskirchen überbaut und das Viadukt an der Unterlinspher Mühle nicht zugänglich ist und um eine zweimalige Querung der Bundesstraße zu vermeiden werden zwischen Bromskirchen und Osterfeld ca. 2 km der Bahntrasse ausgespart. Der Abschnitt Bromskirchen – Allendorf wurde am 8. August 2008 offiziell eröffnet. [August 2008]
Route: Winterberg-Züschen – Hallenberg – Bromskirchen – Allendorf (Eder).
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Oktober 2006]
Externe Links: Wikipedia: Ruhr-Eder-Bahn


Fahrtrichtung Süd



Fahrtrichtung Nord

ALLENDORF / EDER (Kreis Waldeck-Frankenberg)
0,0 in ALLENDORF aus der Bahnhofstraße rechts: Schulstraße (l. St.)
0,6 kurz vor dem Kreisverkehr geradeaus (Infotafel): Beginn des R/F (landw. Verkehr frei; leicht kurvig)
1,1 ab einer Einmündung verläuft der Radweg auf der ehem. Bahntrasse; ab einem Querweg (eine Pfostensperre) R/F; an einer Tischgruppe und Infotafel vorbei; langgez. l. St., teilw. Stützmauer
3,7 an einer Brücke (zwei Pfostensperren, künftiger Rastplatz) verlässt der Weg die Trasse und führt unterhalb des ehem. Haltepunktes vorbei (Infotafel); landw. Verkehr frei
4,1 bei Osterfeld die K 122 queren: R/F (landw. Verkehr frei); bei 4,3 verschwenkt der Radweg links versetzt auf den Bahndamm (Pfostensperre; R/F): langgez. l. St.; Querweg mit Pfostensperren
5,9 an einem Rast-/Parkplatz Ende des R/F (Pfostensperre, Tischgruppe), dann rechts über die Brücke
BROMSKIRCHEN (Kreis Waldeck-Frankenberg)
6,1 links zurück (Pfostensperre): R/F mit längerer St.; kurvig, später Gef.
6,8 links zurück (Pfostensperre): l. St., ab einer Rechtskurve l. Gef.
7,5 auf Höhe des Unterlinspher Viadukts (Infotafel) schräg links: St., später schräg links folgen: k. Gef.
8,1 schräg rechts (Pfostensperre): rechter Zweirichtungs-R/F entlang der B 236 (l. St.)
8,5 schräg rechts über den Park-/Rastplatz (Tischgruppe), dann rechts (Pfostensperre, Infotafel) und durch den Bromskirchener Tunnel (324 m), dann Linkskurve und Damm
9,1 bei BROMSKIRCHEN einen Weg queren (Pfostensperren, „Radfahrer absteigen“), später einen weiteren Weg queren (Pfostensperren); l. Gef.
HALLENBERG (Hochsauerlandkreis)
9,9 eine Brücke unterqueren und an einer Tischgruppe vorbei (l. Gef.)
10,7 die folgende Bahnbrücke fehlt: Damm zu einer Rampe abgetragen / am Ende des R/F links
10,8 an der Straße schräg rechts: B 236
11,0 am Südrand von HALLENBERG rechts: Somplarer Straße / L 717
11,1 Abzw. von der: Aue; die Talstraße queren (s. l. St.)
  11,1 geradeaus: Frankenberg; Somplar 3,4; R 49
12,1 am Ende an der Einmündung Bahnhofstraße schräg rechts: Gundringhausen
  12,1 links: Bad Berleburg 21; Battenberg
12,4 am ehem. BÜ geradeaus; an der Einmündung An der Haardt Beginn des asph. R/F (12,6; Tischgruppe); später einen Bach überqueren und an einer Skaterbahn (überdachte Tischgruppe) vorbei
  12,4 rechts: R 49
13,4 vor der Bundesstraße schräg rechts (rechter R/F), dann die B 236 an der Querungshilfe links versetzt queren („Radfahrer absteigen“); langgez. l. St.; einen Weg und einen Feldweg (jeweils „Radfahrer absteigen“) queren
  13,4 schräg rechts und rechts: Liesen 1,2
16,1 einen Bach über- und einen Weg unterqueren (Röhre, l. St.), hinter einem Einschnitt Tischgruppe, einen Seitenbach überqueren und hinter der Kläranlage einen Weg queren („Radfahrer absteigen“); weiterer Einschnitt
WINTERBERG (Hochsauerlandkreis)
18,6 hinter dem ehem. Bf Züschen (mit Signal) eine Straße queren („Radfahrer absteigen“; Trasse kurz verschüttet: k. St. und l. Gef.), dann weiter langgez. l. St.; Einschnitt; der folgende Damm ist teilw. zu einer Rampe abgetragen)
19,4 am R/F-Ende („Radfahrer absteigen“, Tischgruppe und Parkplatz) rechts: Mollseifener Straße / L 721 (Gef.), der Straße in ZÜSCHEN links folgen
19,6 schräg links: Birkenstraße (fl. Kuppe, der Straße folgen)
19,9 hinter der Rechtskurve links: Junkerstraße; parallel zum Bach, dann schräg rechts folgen (l. St.)
20,5 an der Brücke geradeaus: Auf dem Sonneborn (St.)
21,4 hinter der Rechtskurve (Gef.) links zurück: St., dann wg.; langgez. Kuppe, später St.; bei 22,4 schräg rechts: l. Gef.
22,7 rechts über den Bach und links: B 236 (langgez. l. St.), später dreispurig
  22,7 Die beschilderte Routenführung entspricht nicht dem auf diversen Karten eingezeichneten Verlauf, scheint aber erst mit dem Ausbau der Bahntrasse verändert zu werden.
23,8 an der Daubermühle links (VORSICHT!): den Bach überqueren, dann rechts (wg., unterer Weg); über einen Steg (st. St.); schräg rechts (Schranke) und nochmals schräg rechts (l. Gef.), später st. Gef., schmale Fahrspur und St.
24,6 auf Asph. links zurück: St., in Abschnitten stärker; die ehem. Bahntrasse unterqueren und schräg rechts: St. (später teilw. l. hügelig); in WINTERBERG: Günninghauser Straße (l. St.)
26,9 an der Einmündung Nuhnestraße schräg links: Nuhnestraße
27,0 an der Kreuzung rechts: Am Waltenberg (Einbahnstraße) und vor dem Platz (Fußgängerzone) links: Untere Pforte
  27,0 links: Kahler Asten 4,7; Schmallenberg 22; Westfeld 10; R 18; R 47
27,2 rechts: Am alten Garten; ehem. Bahngelände / Zufahrt zum verschütteten Tunnel Winterberg I überqueren, dann links: Bahnhofstraße (Gef.) zum Bf Winterberg (27,6)
  27,6 am Bahnhof Beginn des Ruhrtalradwegs; Olsberg 21; Meschede 37; Willingen 21; R 18; R 47


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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