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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Mecklenburg-Vorpommern
 
MV07a Dölitz – Samow
Die Rübenbahntrasse zwischen Dölitz und Grammow ist nur in Abschnitten als Wegeverbindung erhalten. Eingang ins Radwegenetz haben daher nur 1,3 km bei Samow gefunden
Streckenlänge (einfach): ca. 9 km (davon 4,4 km auf der ehem. Bahntrasse; Vorsicht: Lückenschluss auf stark befahrener Bundesstraße)
Oberfläche: Betonplatten, unbefestigt
Eisenbahnstrecke: Dölitz – Grammow; 12 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke:
Stilllegung der Bahnstrecke:
Eröffnung des Radwegs:
Route: Dölitz – Groß Nieköhr (unterbrochen) – Samow.
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Mai 2009]

Fahrtrichtung Süd

BEHREN-LÜBCHIN (Landkreis Güstrow)
0,0 Abzw. vom Fahrweg Viecheln – Duckwitz in Richtung Samow: Betonfahrspuren (teilw. holprig)
  W: Tessin 10,2; Nustrow 2,2; O: Tribsees 12; Viecheln 2,1
1,4 in SAMOW am Ende links und nach 100 m rechts aus dem Ort: K 32; an einem Haus geradeaus folgen
  1,4 rechts: Teterow 40; Duckwitz 2,6
GROSS NIEKÖHR (Landkreis Güstrow)
3,7 am Ende links: B 110 (VORSICHT!)
5,0 in KLEIN NIEKÖHR rechts, über eine Brücke und in GROSS NIEKÖHR der Vorfahrtstraße links versetzt folgen
5,6 am Ortsschild links und an einer Kreuzung wenig links versetzt: Bahntrassenweg (später zwei gute Betonfahrspuren, dann unbefestigt)
GNOIEN (Landkreis Güstrow)
  nach der Überquerung eines Grabens wieder gute Betonfahrspuren; weite Linkskurve
8,6 der Bahntrassenweg endet am ehem. Hp Dölitz an der abgebauten Bahnstrecke von Teterow nach Gnoien: auf dem Bahnhofsweg nach DÖLITZ (9,3)


Fahrtrichtung Nord



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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