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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Hessen > zwischen Lahn und Fulda
 

Zum ursprünglich unter diesem Eintrag gelisteten Weiltalweg siehe HE 2.14
HE 2.03 Korbach – Edertal-Buhlen (teilw. fertig)
Streckenlänge (einfach): nach Gesamtfertigstellung ca. 26 km, zurzeit sind knapp 8 km freigegeben
Oberfläche: asph.
Status / Beschilderung: Nach Fertigstellung des Weges werden die hessischen Radfernwege R 5 und R 6 abschnittweise auf die Trasse gelegt.
Kunstbauten: Meineringhäuser Tunnel (75 m), Sachsenhäuser Tunnel (65 m); mehrere Brücken (die Brücke über die B 251 zwischen Höringhausen und Sachsenhausen, die eine Engstelle für die Bundesstraße bildet, wird durch einen Neubau für den Radweg ersetzt)
Eisenbahnstrecke: 3944 ("Ederseebahn") / Wega – Korbach – Brilon Wald; 70 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. Februar 1909 (Wega – Buhlen), 1. Mai 1911 (Buhlen – Waldeck), 1. Juni 1912 (Waldeck – Korbach)
Stilllegung der Bahnstrecke: 27. Mai 1995 (Pv Bergheim-Giflitz – Korbach)
Eröffnung des Radwegs: im Bau! Finanzierung aus Mitteln für Straßen des Bundes; nach der Sanierung der ersten Brückenbauwerke in 2007 und dem Rückbau der Schienen im Frühjahr 2008 wurde der Bau des eigentlichen Radwegs mit dem Ersten Spatenstich am 25. Juli 2008 begonnen. Er wird in fünf Bauabschnitten bis 2011 dauern. Der 4,1 km lange 1. BA zwischen Korbach und Meineringhausen und der 2. BA bis Höringhausen sind fertig gestellt. Bis Ende 2009 soll der Weg bis Hof Heide verlängert werden. [Juni 2009]
Route: Korbach – Meineringhausen – Höringhausen (im Bau: – Sachsenhausen – Netze – Waldeck – Edertal-Buhlen).
Details:


Fahrtrichtung Ost



Fahrtrichtung West



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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