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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Baden-Württemberg > östlich des Neckars
 
BW 2.01 Wanderbahn: Mudau – Mosbach
Erholung pur oben auf dem Odenwald. Von Mosbach sind bis Mudau 300 Höhenmeter zu überwinden, steile Abschnitte aber sind selten. Die Wanderbahn verläuft durch viel Wald, am Wegesrand finden sich liebevoll hergerichtete Rastplätze.
Streckenlänge (einfach): ca. 27,3 km (davon ca. 21,1 km auf der ehem. Bahntrasse; in Laudenberg und in Krumbach verläuft der Radwanderweg auf größeren Abschnitten abseits der ehem. Trasse)
Höhenprofil: langgez. l. Gef. von Mudau (460 m ü. NN) bis Mosbach (160 m); ab Trienz (360 m) etwas stärker
Oberfläche: wg.; Abschnitt Trienz – Sattelbach und weitere kürzere Abschnitte asph.
Status / Beschilderung: im oberen Abschnitt überw. Wirtschaftswege, im unteren Abschnitt kombinierter Fuß-/Radweg; durchgängige Wegweisung als "Wanderbahn", auf den neueren Schildern mit Logo; der Abschnitt Langenelz – Mosbach ist zusätzlich als Teil des Odenwälder Madonnen-Radwegs markiert
Kunstbauten: drei Brücken, die spurweitenbedingt recht schmal sind
Eisenbahnstrecke: 4123 / Mosbach – Mudau; 28 km (1000 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 3. Juni 1905
Stilllegung der Bahnstrecke: 2. Juni 1973
Eröffnung des Radwegs: 1980
Überbauung: in Mudau, Laudenberg und Krumbach sind Teilstücke der Trasse überbaut
Route: Mudau – Langenelz – Laudenberg – Limbach – Krumbach – Trienz – Fahrenbach – Sattelbach – Lohrbach – Mosbach.
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: September 2003]
Externe Links: Tourenbeschreibung von Carsten Wasow    Wikipedia: Odenwaldexpress


Logo Wanderbahn

Fahrtrichtung Süd

MUDAU (Neckar-Odenwald-Kreis)
0,0 Kreisverkehr wenig nördlich des ehem. Bf MUDAU: Bahnhofstraße / L 523 (rechter R/F; Verbundpflaster); an der Einmündung Langenelzer Straße geradeaus folgen (Trasse überbaut)
  0,0 am Bahnhof steht eine alte Dampflok (überdacht)
0,4 an der Einmündung Langengarten dem R/F wenig rechts versetzt folgen (Halbschranken): asph. Bahntrassenweg; am Ortsrand eine Straße queren
1,4 geradeaus folgen: min. Gef., einen Bach überqueren und in LANGENELZ Am Bach queren: asph. Bahntrasse parallel zur Elztalstraße
  1,4 rechts: Odenwälder Madonnen-Radweg
2,0 die L 615 wenig links versetzt queren (Bahntrasse teilweise überbaut), der Weg verläuft wenig rechts versetzt: wieder auf der Bahntrasse, ab dem Waldrand wg.
3,0 an einem Rastplatz mit Schutzhütte und am Abzw. Hollerbach vorbei (s. l. Gef.)
LIMBACH (Neckar-Odenwald-Kreis)
  ein größerer Querweg und an einer weiteren Schutzhütte vorbei, später über Felder; am nächsten Waldrand (5,4) verlässt der Weg die ehem. Bahntrasse; an einer kl. Abzweigung nach Oberneudorf vorbei (fl. Kuppe) und mit l. Gef. nach LAUDENBERG: Paradiesweg
6,0 schräg links: Langenelzer Straße / L 615 (Gef.); an den Einmündungenen Einbacher Straße und Falkenweg geradeaus folgen
6,6 an der Kreuzung Balsbacher Straße geradeaus: L 615 (l. St.)
7,0 schräg links: wg. Bahntrasse (nicht freigegebener Wirtschaftsweg!); min. Gef., Rechtskurve; bei 8,1 an einer Schutzhütte vorbei
8,6 vor der Straße mit l. St. rechts versetzt (wg.) und die L 584 queren (Pfostensperre): parallel zur Trasse, dem Weg mit l. Gef. links versetzt folgen: Finkenweg im Verlauf der Bahntrasse; Heidersbacher Straße queren (Drittelschranken; asph.) und bei 9,6 L 615 queren
9,7 nach k. asph. Gef. vor dem Sportplatz links, dann rechts und schräg links weiter auf der wg. Bahntrasse (flacher Damm; teilw. min. St.)
10,3 K 3924 wenig rechts versetzt queren: wg.; im Wald schräg links folgen (s. l. Gef.)
11,3 rechts (Bahntrasse in KRUMBACH teilw. nicht zugänglich), dann Links- und Rechtskurve: asph. St.
11,6 am Ortsrand links: Alter Kirchenweg (teilw. min. St.)
12,1 links: L 584 (Gef.), dann in der Rechtskurve der Straße geradeaus
12,2 rechts über den Parkplatz und am Sport- und Spielplatz sowie an einem Kiosk mit Biergarten und Minigolf vorbei
12,6 am Ortsende einen Weg queren: wg. (teilw. min. Gef.)
FAHRENBACH (Neckar-Odenwald-Kreis)
  ab der Brücke asph. R/F (min. St.)
13,5 an der Einmündung Im Mühlengrund wenig rechts versetzt (kurz parallel zur Bahntrasse), dann mit k. Gef. links versetzt wieder auf die asph. Bahntrasse und an einer überdachten Tischgruppe vorbei: Rastplatz Reiß-Mühle (min. St.)
14,5 bei TRIENZ geradeaus durch das ehem. Bahnhofsgelände und an der Bushaltestelle die Straße links versetzt queren: K 3970 (linker R/F; l. St.)
14,8 schräg links: mit k. Gef. auf den asph. R/F; langgez. min. St.; ein Querweg
16,1 am Ortsanfang FAHRENBACH geradeaus, am ehem. Bahnhof und eine Straße queren: Wandelgewann; weiter geradeaus: Gef. und s. l. St.
16,6 am Spielplatz / Rastplatz einen Weg queren, später einen asph. Weg und einen Feldweg queren (s. l. hügelig, Rechtskurve)
MOSBACH (Neckar-Odenwald-Kreis)
18,4 bei SATTELBACH geradeaus (etwas versetzt zur Trasse) und die Albert-Schneider-Straße / L 525 queren (Halbsperre): wg. Bahntrasse; bei 18,8 auf Höhe des Hofes einen asph. Weg queren (Pfostensperre; langgez. l. Gef.); im Wald Dämme und Einschnitte, zwei Wege queren (Pfostensperren)
20,3 am jenseitigen Waldrand Schutzhütte + Bank: einen Weg queren (Pfostensperren); langgez. l. Gef., einzelne Kilometersteine
20,7 Brücke („Aufenthalt auf der Brücke beim Verkehren von Zügen verboten“); Linkskurve und einm. Weg; langgez. l. Gef.; an einem Rastplatz mit Brunnen vorbei
21,2 K 3944 queren (Pfostensperre und Halbsperre): wg. R/F; am Parkplatz geradeaus (Pfostensperre) und am ehem. Bf LOHRBACH (Biergarten) vorbei; bei 21,6 eine Straße queren und geradeaus folgen; an einer Einmündung Pfostensperre
22,1 L 589 queren (Halbsperren): wg.
22,5 an der Mühle Brücke („Bei Nässe Rutschgefahr! Radfahrer absteigen“); an einem Rastplatz mit kleinem Mühlrad und einer Tischgruppe vorbei (langgez. l. Gef.); später einen Weg queren (Pfostensperre)
24,5 am ehem. Hp Hasbachtal (steinernes Wartehäuschen) geradeaus folgen: l. Gef.
24,7 vor der Eisenbahn Ende des Bahntrassenweges: geradeaus über die Brücke (Pfostensperren): Gef.
25,0 rechts (l. Gef.) und nach wenigen Metern rechts zurück (St.), dann Linkskurve: asph., l. hügeliger Weg parallel zur Bahn; in MOSBACH: Am Eisweiher
26,4 am Bahnübergang den Wiesenweg queren: Unterm Haubenstein; später durch das Tor in das Gelände der Landesgartenschau von 1997; geradeaus folgen, dann Linkskurve, die Elz überqueren und rechts (Kopfsteinpflaster)
27,1 an der Brücke schräg rechts: Steg und Eisenbahn unterqueren (fl. Mulde)
  27,1 schräg links: in die Altstadt von Mosbach
27,3 an der Elzbrücke / Feuerwehr wenig nördlich des Bf Mosbach Ende der Wanderbahn

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Fahrtrichtung Nord

MOSBACH (Neckar-Odenwald-Kreis)
0,0 Elzbrücke / Feuerwehr wenig nördlich des Bf Mosbach: über den Vorplatz des Gerätehauses auf den Uferweg (R/F); Eisenbahn und Steg unterqueren (fl. Mulde)
0,2 an der Brücke schräg links (Kopfsteinpflaster) in das Gelände der Landesgartenschau von 1997 und sofort links: Elz überqueren, dann geradeaus, dem Weg vor der Bahn rechts folgen; am Steg geradeaus, später durch das Tor: Unterm Haubenstein
  0,2 rechts zurück: in die Altstadt von Mosbach
0,9 am Bahnübergang den Wiesenweg queren: Am Eisweiher, später Anlieger frei, l. hügelig
2,3 hinter der Rechtskurve (k. Gef.) links zurück (l. St.) und vor der L 525 links: St.; Eisenbahn überqueren (Pfostensperren)
2,6 geradeaus: Beginn des wg. Weges auf der ehem. Nebenbahn nach Mudau; l. St.
2,8 am ehem. Hp Hasbachtal (steinernes Wartehäuschen) geradeaus folgen: wg., l. St.; einen Weg queren (Pfostensperre): langgez. l. St.; an einer Tischgruppe und an einem Rastplatz mit kleinem Mühlrad vorbei
4,8 an der Mühle Brücke („Bei Nässe Rutschgefahr! Radfahrer absteigen“)
5,2 L 589 queren (Halbsperren); an einer Einmündung Pfostensperre; bei LOHRBACH geradeaus folgen
5,7 Pfostensperre; eine Straße queren, am ehem. Bf LOHRBACH (Biergarten) und geradeaus am Parkplatz vorbei (Pfostensperre): wg. R/F
6,1 K 3944 queren (Pfostensperre und Halbsperre): langgez. l. St.; an einem Rastplatz mit Brunnen vorbei; Rechtskurve und einm. Weg
6,6 Brücke („Aufenthalt auf der Brücke beim Verkehren von Zügen verboten“); einzelne Kilometersteine; langgez. l. St.
7,0 am Waldrand einen Weg queren (Pfostensperren); Bank + Schutzhütte, l. St.; zwei weitere Wege queren (Pfostensperren): Dämme und Einschnitte; später aus dem Wald: langgez. l. St.; bei 8,5 auf Höhe des Hofes einen asph. Weg queren (Pfostensperre)
8,8 bei SATTELBACH Albert-Schneider-Straße / L 525 queren (Halbsperre): asph. Weg wenig links versetzt zur Trasse; bei 8,9 in der Rechtskurve der Straße geradeaus: asph. R/F (min. Gef., Linkskurve, dann s. l. hügelig); einen Feldweg und einen asph. Weg queren
FAHRENBACH (Neckar-Odenwald-Kreis)
10,7 am Ortsanfang FAHRENBACH einen Weg queren und am Spielplatz / Rastplatz vorbei: s. l. Gef. und St.; dann geradeaus folgen: Wandelgewann
11,1 eine Straße queren, am ehem. Bahnhof vorbei und weiter geradeaus folgen: asph. R/F; langgez. min. Gef.; ein Querweg
12,5 mit k. St. zur Straße (Drängelgitter) und schräg rechts: K 3970 (rechter R/F; l. Gef.)
12,6 vor der Bushaltestelle die Straße links versetzt queren: asph. Bahntrasse durch das ehem. Bahnhofsgelände von TRIENZ; bei 12,8 geradeaus (einen Weg queren): asph. R/F (eben / min. Gef.); an einer überdachten Tischgruppe vorbei: Rastplatz Reiß-Mühle
13,6 vor der Mühle mit k. St. links versetzt (kurz parallel zur Bahntrasse) und an der Einmündung Im Mühlengrund wenig rechts versetzt auf den asph. R/F (min. Gef.); ab der Brücke wg. (teilw. min. St.)
LIMBACH (Neckar-Odenwald-Kreis)
14,7 bei KRUMBACH einen Weg queren und an einem Kiosk mit Biergarten und Minigolf sowie am Spiel- und Sportplatz vorbei, dann über den Parkplatz
15,1 am Ende links: l. St. und geradeaus: L 584 (St.)
15,2 rechts zurück: Alter Kirchenweg, später min. Gef.
15,7 am Ortsende rechts (Gef.) und dem Weg links folgen: wg., dann Rechtskurve
16,0 links: wg. Bahntrasse (s. l. St.); im Wald schräg rechts folgen
17,0 K 3924 wenig rechts versetzt queren: wg.; später min. Gef., flacher Damm
17,4 vor dem Sportplatz schräg rechts, dann links und mit k. asph. St. zurück auf die wg. Bahntrasse (Damm ist im Bereich des Sportplatzes abgetragen)
17,7 in LIMBACH L 615 queren (Drittelschranken): asph.; Heidersbacher Straße queren: Finkenweg im Verlauf der Bahntrasse; geradeaus folgen, dann mit l. St. links versetzt folgen (parallel zur Trasse)
18,6 Pfostensperre; L 584 queren und mit l. Gef. rechts versetzt (wg.) auf die wg. Bahntrasse (nicht freigegebener Wirtschaftsweg!); min. St.; bei 19,2 an einer Schutzhütte vorbei, Linkskurve, teilw. s. l. St.
20,3 an der Straße schräg rechts: L 615 (l. Gef.)
20,7 in LAUDENBERG an der Kreuzung Balsbacher Straße geradeaus: Langenelzer Straße / L 615 (St.); an den Einmündung Falkenweg und Einbacher Straße geradeaus folgen
21,3 schräg rechts: Paradiesweg; mit l. St. aus dem Ort, später l. Gef; an der kl. Abzw. Oberneudorf geradeaus in den Wald (min. St.); ab 21,9 wieder auf der wg. Bahntrasse (teilw. min. St.); an einer Schutzhütte vorbei, ein größerer Querweg (s. l. St.)
MUDAU (Neckar-Odenwald-Kreis)
24,3 am Abzw. Hollerbach und einem Rastplatz mit Schutzhütte vorbei; ab dem Waldrand asph., der Weg verläuft wenig rechts versetzt (Bahntrasse teilweise überbaut)
25,3 in LANGENELZ die L 615 wenig links versetzt queren: asph. Bahntrasse parallel zur Elztalstraße; Am Bach queren und den Bach überqueren: min. St.
25,9 eine Straße queren: min. St.; Wirtschaftsweg; am Ortsrand MUDAU eine Straße queren: min. Gef.
  25,9 links: Odenwälder Madonnen-Radweg
26,9 Halbschranken: Langengarten queren und dem R/F wenig rechts versetzt folgen: Bahnhofstraße / L 523 (linker R/F; Verbundpflaster); an der Einmündung Langenelzer Straße geradeaus folgen (Trasse überbaut)
27,3 am ehem. Bf MUDAU / Kreisverkehr Ende der Wanderbahn
  27,3 am Bahnhof steht eine alte Dampflok (überdacht)


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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