Homepage von Dr. Achim Bartoschek

Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Baden-Württemberg > westlich des Neckars
 
BW 1.01 Schönau – Neckarsteinach
Nach der Verlängerung der attraktiven Innerortsverbindung auf der alten Bahntrasse von Schönau in Richtung Neckar gibt es endlich eine echte Alternative zur viel befahrenen Landesstraße.
Streckenlänge (einfach): ca. 3,5 km (mit Anbindung vom Bf Neckarsteinach insg. ca. 5 km, Breite 2,5 m)
Höhenprofil: l. St. vom Bf Neckarsteinach (120 m ü. NN) nach Schönau (170 m); in Neckarsteinach eine stärkere Kuppe
Oberfläche: asph.
Status / Beschilderung: Bahntrassenweg in Schönau wohl nicht ganz ernst gemeint als reiner Radweg; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: 4112 / Neckarsteinach – Schönau; 5 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 21. Oktober 1928 (feierliche Eröffnung: 20. Oktober)
Stilllegung der Bahnstrecke: 28. September 1969 (Pv), 31. Oktober 1981 (Gv)
Eröffnung des Radwegs: Oktober 2003 (Schönau), 5. Juli 2008 (Neckarsteinach)
Planungen: Nach der Verlängerung des Bahntrassenwegs von Schönau bis zum Ortseingang Neckarsteinach ist eine Optimierung der Anbindung an den Bahnhof Neckarsteinach geplant. [Juli 2008]
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Oktober 2005, aktualisiert: Juli 2008]
Externe Links: www.neckarsteinach.com (News vom 07.09., 13.09., 21.09., 27.09. und 03.10.2006:
Die Steinachtalbahn 1928 - 1980, von Alfred Volk)


Fahrtrichtung Süd

SCHÖNAU (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg)
0,0 Bahnhofstraße (rechter Zweirichtungs-R/F) in SCHÖNAU: etwas heruntergekommener ehem. Bahnhof von 1928 südlich des Festplatzes
0,2 am Beginn der Straße In den Kreuzwiesen rechts; dem asph. Weg mit einer Linkskurve und wenig links versetzt (Pfostensperre) auf die ehem. Bahntrasse folgen (l. Gef.); an mehreren Einmündungen vorbei
1,3 nach Unterquerung einer Straße geradeaus folgen, später an einer Kläranlage vorbei (s. l. Gef.)
NECKARSTEINACH (Kreis Bergstraße, Hessen)
3,6 schräg links, parallel zur Eisenbahn die Steinach überqueren und in NECKARSTEINACH am Ende des Bahntrassenwegs bei 3,8 links zurück: Schönauer Straße / L 535
4,1 rechts zurück: Hirtweg (st. St.), später schräg rechts folgen: langgez. Gef.; an der Unterführung geradeaus (Verbot der Einfahrt ohne Freigabe): Rosenweg (Kuppe, geradeaus folgen) und an der nächsten Unterführung geradeaus: Friedrich-Ebert-Straße (abmarkierter Radstreifen gegen die Einbahnstraße und k. St., dann freigeg. Einbahnstraße)
5,7 rechts: zum Bf Neckarsteinach (Rampe)


Fahrtrichtung Nord

NECKARSTEINACH (Kreis Bergstraße, Hessen)
0,0 Bf NECKARSTEINACH: dem Bahnhof und Neckar abgewandte Seite; am oberen Ende der Rampe links: Friedrich-Ebert-Straße; geradeaus folgen (k. Gef.) und an der Unterführung geradeaus (Z. 260): Rosenweg (Kuppe, geradeaus folgen); ab der nächsten Unterführung Hirtweg: langgez. St., schräg links folgen und zuletzt st. Gef.
1,6 an der Straße links: Schönauer Straße / L 535
1,9 rechts zurück: parallel zur Eisenbahn die Steinach überqueren und bei 2,1 schräg rechts: asph. Bahntrassen-R/F (s. l. St.); später an einer Kläranlage vorbei
SCHÖNAU (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg)
4,4 in LINDENBACH geradeaus, eine Straße unterqueren und dem Weg an mehreren Einmündungen geradeaus folgen (l. St.)
5,4 hinter der Pfostensperre links versetzt, dann rechts zur Straße folgen und dort links: In den Kreuzwiesen, dann Bahnhofstraße (durchgängig linker Zweirichtungs-R/F) zum etwas heruntergekommenen ehem. Bahnhof SCHÖNAU von 1928, dahinter Festplatz; das ehem. Bahnhofsgelände ist teilw. überbaut (5,7)


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

Dieses Dokument (Texte, Grafiken und Fotografien) ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung z. B. durch Fahrradverleihbetriebe oder Fremdenverkehrsorganisationen sowie die – auch auszugsweise – Veröffentlichung in elektronischer oder gedruckter Form bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle genannten Marken- und Produktbezeichnungen sind Warenzeichen der entsprechenden Inhaber.

Zur Startseite



www.achim-bartoschek.de/details/bw1_01.htm