Bahntrassenradeln – Details

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SN 2.05a "Waldbahn": Werdau – Teichwolframsdorf/Wünschendorf (in Diskussion)
Streckenlänge (einfach): ca. 26,3 km geplant
Oberfläche:
Eisenbahnstrecke: 6653 / Werdau – Wünschendorf; 28 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: August 1876
Eröffnung des Radwegs: in Diskussion
Planungen:

Die "Waldbahn" wurde im Frühjahr 2014 von der Deutschen Bahn an einen Metallverwerter verkauft und sollte abgebaut werden. Die Gemeinden haben ein Optionsrecht und könnten die Trasse anschließend für einen Radweg erwerben. Der sächsische Teil der Bahnstrecke wurde jetzt aber in der Kulturdenkmalliste des Freistaats Sachsen eingetragen, mit der Folge, dass jede bauliche Veränderung genehmigungspflichtig wird. Diese Entscheidung könnte revidiert werden, da der Denkmalwert der Strecke in Thüringen anders beurteilt wird und dort eine [März 2015]

Messtischblätter: 5238, 5239, 5240
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Bahnstrecke Werdau–Mehltheuer
16.03.2015

Pressespiegel zum Bahntrassenweg SN 2.05a
13.05.2014: "Diskussion - Radweg durch den Wald ist Thema" (Freie Presse, Werdau)
15.05.2014: "Eisenbahngleise verschwinden" (Freie Presse, Werdau)
24.05.2014: "Deutsche Bahn hat Waldbahn-Trasse zwischen Wünschendorf und Werdau verkauft" (Ostthüringer Zeitung)
04.06.2014: "Genossenschaft Werdauer Waldbahn kritisiert Streckenverkauf" (Ostthüringer Zeitung)
12.09.2014: "Bahnlinie durch Wald wird zum Radweg" (Freie Presse, Zwickau)
05.01.2015: "Waldbahn: Umbau zu Radweg steht in den Sternen" (Freie Presse, Zwickau)
05.01.2015: "Umbau der Waldbahn in Radweg gestoppt" (Freie Presse, Werdau)

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.

 

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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