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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Sachsen > Direktionsbezirk Leipzig
 
SN 1.02 Leipzig: Anger-Crottendorfer Bahnschneise
Die Anger-Crottendorfer Bahnschneise ist ein linearer Park auf Gelände und Zufahrt des alten Eilenburger Bahnhofs mit zahlreichen Zugangspunkten in die angrenzenden Quartiere.
Streckenlänge (einfach): ca. 2 km
Oberfläche: asph.
Eisenbahnstrecke: ? / Leipzig-Anger – Eilenburger Bf; 2 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke:
Stilllegung der Bahnstrecke: Der Eilenburger Bahnhof wurde 1943 zerstört und nach dem Zweiten Weltkrieg nicht wieder aufgebaut.
Eröffnung des Radwegs: 2005-2007
Route: Leipzig, zwischen Gerichtsweg und Mierendorffstraße.
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Oktober 2009]

Fahrtrichtung Ost

LEIPZIG (kreisfreie Stadt)
0,0 westlicher Parkzugang am Gerichtsweg: wg.; nach wenigen Metern links versetzt: asph.; an mehreren ebenerdigen Zugängen geradeaus folgen
0,8 am Ende des breiteren Parkgeländes wenig links versetzt: asph.; bei 1,0 die Riebeckstraße unterqueren und an einem weiteren ebenerdigen Zugang, später an einer Rampe zur Holsteinstraße vorbei; bei 1,4 diese Straße unterqueren
1,7 am Ausbauende kurz vor der Bahnbrücke links zur Mierendorffstraße (Pfostensperre)


Fahrtrichtung West

LEIPZIG (kreisfreie Stadt)
0,0 Zugang von der Mierendorffstraße (Pfostensperre): nach wenigen Metern rechts auf die asph. Trasse; bei 0,3 die Holsteinstraße und an der Rampe zur Straße vorbei; bei 0,7 an einem ebenerdigen Zugang vorbei und die Riebeckstraße
0,9 am Beginn des breiteren Parkgeländes wenig links versetzt und an mehreren ebenerdigen Zugängen geradeaus folgen
1,7 am Parkende wenig links versetzt (wg.) zum Ausgang Gerichtsweg


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

Dieses Dokument (Texte, Grafiken und Fotografien) ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung z. B. durch Fahrradverleihbetriebe oder Fremdenverkehrsorganisationen sowie die – auch auszugsweise – Veröffentlichung in elektronischer oder gedruckter Form bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle genannten Marken- und Produktbezeichnungen sind Warenzeichen der entsprechenden Inhaber.

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