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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Niedersachsen > westlich der Weser
 
NI 1.06 Ihrhove – Westrhauderfehn
Die Stichbahn nach Westrhauderfehn zweigte am leider ebenfalls aufgegebenen Bahnhof Ihrhove von der Strecke Leer – Papenburg ab. Der Ausbau als Rad- und Wanderweg geht auf die 1978 gegründete Interessengemeinschaft Keierpad zurück.
Streckenlänge (einfach): ca. 11 km
Oberfläche: wg. (wurde im Frühjahr 2006 zw. Ihrhove und Collinghorst erneuert)
Status / Beschilderung: in Ihrhove Z. 250 mit sporadischer Radfreigabe, sonst kombinierter Fuß-/Radweg; größtenteils regionale Radwegweisung
Eisenbahnstrecke: Kleinbahn Ihrhove-Westrhauderfehn / Ihrhove – Westrhauderfehn; 11 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 3. November 1912
Stilllegung der Bahnstrecke: 27. Mai 1961 (Pv); 31. Dezember 1973 (Gv)
Eröffnung des Radwegs:
Route: Ihrhove – Glansdorf – Collinghorst – Rhaude – Westrhauderfehn.
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Mai 2006]
Externe Links: Wikipedia: Kleinbahn Ihrhove–Westrhauderfehn


Fahrtrichtung Ost

WESTOVERLEDINGEN (Landkreis Leer)
0,0 BÜ Deichstraße (km 315,6) in IHRHOVE (nördlich des ehem. Bahnhofs); am Beginn der Bahnhofstraße schräg rechts: Dlinckstraße (Verbundpflaster-R/F; im Verlauf der ehem. Kleinbahn); an der Einmündung Am Bahnhof und später nochmals schräg links folgen
0,3 Großwohlder Straße / K 23 queren: Planckstraße; an einem kleinen Parkplatz vorbei; an der Zufahrt zum Sportplatz geradeaus folgen; außerorts wg.
1,0 die B 70 unterqueren und an der Einmündung Kamphusen schräg links (Pfostensperre, nicht freigeg. Z. 250): wg. Bahntrassenweg; ein Querweg mit Pfostensperren
1,4 K 24 queren (Pfostensperren): teilw. flacher Damm; ein Querweg mit umklappbarer Pfostensperre
2,0 hinter einem Rastplatz und Schutzhütte (Pfostensperre) die Straße queren, links: K 64 (R/F) und schräg rechts: wg. (bzw. wenige Meter weiter und rechts auf die parallel zur Bahntrasse verlaufende asph. Straße); bei 2,2 geradeaus (Pfostensperre): wg. Bahntrasse; ein Querweg mit Pfostensperren
3,7 eine Straße queren (Pfostensperren, Schutzhütte): wg. R/F mit neuer Oberfläche
RHAUDERFEHN (Landkreis Leer)
4,0 bei GLANSDORF die Glansdorfer Straße queren, an einem Unterstand vorbei, später Pfostensperre: wg. R/F
  4,0 links: Leer 13,8; Backemoor 5,0; rechts: Rhauderfehn 7,5; Rajen 4,9
4,5 eine Straße (Pfostensperren) und bei 5,1 den Gasteweg queren (Pfostensperren, Schutzhütte); teilw. flacher Damm); bei COLLINGHORST einen Weg queren (Pfostensperren)
5,9 Schwarzmoorstraße / K 53 queren: älterer Belag, später Feldweg und bei 6,7 die Greter Straße queren (Schutzhütte abgebrannt); an einem Haus Feldzufahrt mit Pfostensperren
  5,9links: Leer 13,3; Backemoor 4,5; rechts: Rhauderfehn 5,5; Rajen 2,9
7,6 hinter der Pfostensperre links versetzt (asph.) und die Hauptstraße / B 438 queren, dann links: Rhauder Landstraße / L 21 (rechter R/F) und rechts: Hoher Weg; an der Einmündung An der Kleinbahn geradeaus, dann links folgen (Buswartehäuschen); auf dem ehem. Bahnhofsgelände Spielplatz und Hütte
8,2 schräg rechts: wg. R/F auf der ehem. Bahntrasse (Pfostensperre) mit Rechtskurve; Kleiriger Weg queren (Pfostensperre), dann Damm mit kl. Brücke; am Batzenweg Schutzhütte (Pfostensperren), später den Kamphuser Weg queren (Pfostensperren)
  8,2 schräg links: Holterfehn 4,1; Rhaude 0,9
9,9 in WESTRHAUDERFEHN kurz parallel zur Straße Am Bahndamm, dann die Moorhuser Straße queren (Pfostensperre): holprig; geradeaus folgen
10,7 am Ende des Weges (Schutzhütte und Pfostensperre) rechts: Neuer Weg, die nächste Straße links: Bahnhofstraße und an den Bushaltestellen auf dem ehem. Bahnhofsgelände rechts: Pastor-Nellner-Straße
10,9 an der Ortsgrenze Rhaudermoor / Westrhauderfehn links: Rhauderwieke / B 438 zum Kreisverkehr an der Kirche (11,0)


Fahrtrichtung West



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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