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Auf meinen Radtouren bin ich ungezählte Kilometer auf Radwanderwegen, die auf stillgelegten Bahntrassen eingerichtet wurden, und auf vielen anderen Radfernwegen unterwegs. Dabei ist mir mit der Zeit immer klarer geworden, dass oft kleine Details darüber entscheiden können, wie gut ein Radwanderweg von Fahrradtouristen angenommen wird – oder nach einmaligem Befahren gemieden und eben nicht per Mundpropaganda weiterempfohlen wird.

Ohne an dieser Stelle irgendwelche goldenen oder angerosteten Fahrradanbauteile verleihen zu wollen, sollen hier einige Knackpunkte und Anregungen zusammen gefasst werden, die dazu beitragen mögen, dass bei der Neueinrichtung oder Umgestaltung von (Bahntrassen-)Radwanderwegen das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss – es gibt genügend herausragende und innovative Vorbilder. Dabei sind in Bezug auf Gestaltung und Ausstattung der Wege mit Sicherheit unterschiedliche Gewichtungen der verschiedenen Aspekte vorzunehmen, je nachdem, ob es sich um einen Radweg von lokaler oder überregionaler Bedeutung handelt. Betrachten Sie daher diese Vorschläge als Baukasten, aus dem die jeweils zutreffenden Elemente ausgewählt werden können.

Oberfläche und Wegebreite

Asphaltierter Bahntrassenradweg mit KilometersteinenDer Belag der Wahl ist ein ebener aber griffiger Asphalt. Bei Wegen von regionaler oder lokaler Bedeutung ist auch eine gute (!) wassergebundene Oberfläche akzeptabel und teilweise wünschenswert – die Benutzung des Weges durch Reiter sollte dann allerdings explizit ausgeschlossen werden. Kritische Stellen sind bei wassergebundenen Wegen die Bereiche unterhalb von Brücken: Hier sind oft Schäden durch herabtropfendes Regenwasser zu beobachten. Auch an Steigungen muss rasch mit Erosionsschäden gerechnet werden. Eine Asphaltierung kann in landschaftlich sensiblen Bereichen auf zwei Fahrspuren mit einem geschotterten Mittelstreifen beschränkt werden. Experimente mit wasserdurchlässigen Materialien waren weniger überzeugend, da diese Oberflächen deutlich unebener sind oder einen höheren Rollwiderstand aufweisen. Eine Asphaltoberfläche über die Gesamtbreite des Weges kommt auch Inlinern entgegen, für die Wege auf ehemaligen Bahnstrecken oft ideale Bedingungen bieten.
Da auf Bahntrassenradwegen ähnlich wie auf Radwegen entlang von Flüssen insbesondere an Wochenenden mit einem regen Ausflugsverkehr zu rechnen ist, sollten die Wege mit einer Breite von 2,5, besser 3 Metern ausgebaut werden. Damit die gesamte Breite des Weges nutzbar bleibt, ist es wichtig, dass die Randstreifen regelmäßig gemäht und in den Weg hineinragende Ästen entfernt werden. Bahndämme mit steil abfallenden Flanken sollten durch Geländer gesichert werden. Das Material bleibt hier Geschmackssache: Holz sieht am Anfang besser aus, ist aber nicht so haltbar wie Metall.

Ehemals niveaugleiche Bahnübergänge

Auch nach der Entschärfung des Drängelgitters noch nicht überzeugende Gestaltung eines Einmündungsbereiches.Zu den am schwierigsten zu gestaltenden Abschnitten von Bahntrassenradwegen gehören die ehemals niveaugleichen Bahnübergänge. Sie sollten baulich so beschaffen sein, dass sie zügig passiert werden können, dabei aber nicht die Gefahr von Kollisionen mit dem Querverkehr oder mit Hindernissen im Weg heraufbeschworen wird. In vielen Fällen werden Einmündungen durch Drängelgitter oder ähnliche Einrichtungen "gesichert", sodass man im schlimmsten Fall alle paar 100 Meter zum Absteigen oder Herumheben des Rades gezwungen wird, insbesondere, wenn man mit Gepäcktaschen unterwegs ist. Eine Benutzung des Weges mit Kinderanhänger wird dabei praktisch unmöglich gemacht. In einigen Fällen wurde der weiter von der Straße entfernte Teil des Drängelgitters schräg gestellt, bei mindestens zwei erst kürzlich neugebauten Wegen wurden die Drängelgitter wenige Wochen nach der Eröffnung zur Hälfte abgebaut. Dadurch wird die Passage zwar erleichtert, es ist aber immer noch kein Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich möglich, da weniger als die Hälfte der Wegesbreite zur Verfügung steht.
Nur selten ist eine wirklich gute Gestaltung der Kreuzungsbereiche gelungen. Ich persönlich favorisiere einen in der Wegesmitte positionierten Pfahl, der von der Straße aus gesehen das Verkehrszeichen "Radweg" bzw. "Rad-/Fußweg" ggf. mit Freigabezusätzen trägt. Vom Radweg aus sollte die Vorfahrtssituation dargestellt werden, d. h. im Regelfall "Vorfahrt achten", bei unübersichtlichen Stellen oder stark befahrenen Straßen auch "Stop" (was aber die Ausnahme bleiben sollte). Müstergültige Lösung.Damit der Pfahl nicht übersehen werden kann, wird er durch eine rot-weiße Bake gekennzeichnet. Wenn dies nicht als ausreichend anzusehen ist um Radfahrer abzubremsen, die auf der Bahntrasse unterwegs sind, kann der Weg vor dem Kreuzungsbereich minimal verschwenkt werden – das ist einfach, preiswert und zugleich wirkungsvoll.
Zur Vorfahrtsregelung an Querwegen sei angemerkt, dass sicherlich nachzuvollziehen ist, dass der Querverkehr von stärker befahrenen Straßen den Vorrang erhält. Dass ein Bahntrassenradweg aber an jedem Feldweg oder verkehrsberuhigten Straße die Vorfahrt verliert, dürfte nicht zu dessen Attraktivierung beitragen. Als kritisch ist ebenfalls eine inflationäre Verwendung der Schilder "Radfahrer absteigen" anzusehen, die im schlimmsten Fall nur dazu führt, dass sie an den wirklich gefährlichen Stellen nicht ernst genommen werden.
Idealerweise besteht zwischen Bahntrassenradweg und Querstraße keine Höhendifferenz. Selbst einigermaßen tief abgesenkte Bordsteine sind eine unnötige Belastung für Fahrer und Rad. Insgesamt gesehen sollte alles vermieden werden, was die Aufmerksamkeit vom Querverkehr ablenkt. Auf einer gesonderten Seite sind weitere Fotografien von Kreuzungsbereichen zusammengestellt.

Beschilderung

Bei der Beschilderung von Radwegen sind zwei Aspekte zu unterscheiden: die Ausweisung als Radweg etc. im Sinne der Straßenverkehrsordnung und die (fahrradtouristische) Wegweisung.
Idealerweise ist ein Radwanderweg insb. auf einer stillgelegten Bahntrasse als Radweg (Zeichen 237 der StVO) oder gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) ausgewiesen. Soll der Weg von landwirtschaftlichem Verkehr mitbenutzt werden, kann er durch entsprechende Zusatzzeichen freigegeben werden. Alternativ kann der Weg durch das Zeichen 260 für den motorisierten Verkehr gesperrt werden (evtl. mit Ausnahmen). Soll Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) verwendet werden, muss dieses mit dem Zusatz "Radfahrer frei" ergänzt werden, da ansonsten Fahrräder nur geschoben werden dürften.
Hauptwegweiser mit Entfernungsangaben; Unterscheidung zwischen Nah- und FernzielBei der Wegweisung – also der Ausstattung mit Schildern, die auf den Verlauf der Route und die nächsten Orte hinweisen – gibt es sehr große Unterschiede, je nachdem, ob ein Weg lokale oder überregionale Bedeutung hat. Bei kurzen Wegen von lokaler Bedeutung kann eine Wegweisung völlig fehlen. Radwanderwege werden oft auf Kreisebene eingerichtet und sollten so mit Schildern ausgestattet sein, dass ihr Verlauf ohne allzu häufiges Kartenstudium nachvollzogen werden kann. Schilder mit einem Logo des Radwegs und Richtungspfeilen sind hier in der Regel ausreichend, sie sollten aber nicht zu klein ausfallen und insbesondere die Richtungspfeile sollten auch aus einer gewissen Entfernung erkennbar sein.
ZwischenwegweiserDie höchsten Ansprüche sind an die Beschilderung von überregionalen Radwanderwegen und Radfernwegen zu stellen: An markanten Punkten sollen Schilder mit Angabe der nächsten Orte (inkl. Entfernungsangaben) stehen. Bei Radfernwegen muss dabei zwischen Nah- und Fernzielen differenziert werden, die eine Orientierung über größere Abschnitte ermöglicht. Als Schildform können insb. im ländlichen Bereich Pfeilwegweiser gewählt werden. In Städten ist diese Schildform aber oft nicht optimal, da die Wegweiser häufig nicht so aufgestellt werden können, dass sie ohne anzuhalten gelesen werden können. Außerdem ist bei Knotenpunkten darauf zu achten, dass überregionale Wege sich deutlich aus lokalen Routen herausheben. Der übrige Verlauf überregionaler Wege wird i. d. R. mit Zwischenwegweisern beschildert sein, die neben dem Radwegelogo bzw. -kürzel nur Richtungspfeile enthalten. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist die Gestaltung der Wegweisung durch die landesspezifischen Regelwerke "Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr" (HBR) festgelegt, die in einigen Punkten von den hier dargelegten Vorstellungen abweichen.

Kunstbauten

Zu den Höhepunkten einer Radtour auf einer stillgelegten Bahntrasse gehört es mit Sicherheit, wenn die Brückenbauwerke oder Tunnel, die früher der Eisenbahn vorbehalten waren, jetzt mit dem Rad befahren werden können. Längere oder kurvige Tunnel, bei denen keine Sichtbeziehung zwischen den beiden Portalen besteht, sollten – tagsüber – beleuchtet sein. Die Beleuchtung kann ggf. durch Bewegungsmelder eingeschaltet werden. Zusätzliche Orientierung bieten weiße Begrenzungsmarkierungen, insbesondere wenn es neben einer asphaltierten Fahrbahn unbefestigte Randstreifen gibt. Zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit wurden im Milseburgtunnel (dem mit 1,2 km längsten Tunnel, der Teil eines deutschen Bahntassenweges ist) Notrufsäulen und Videoüberwachung installiert.
Tunnel, die über längere Zeit nicht genutzt wurden, bieten ideale Voraussetzungen für Winterquartiere von Fledermäusen. Um die Tunnel denoch für den Radweg öffnen zu können, ohne die Tiere zu vertreiben, können in Teilbereichen Zwischendecken eingezogen werden (z. B. beim Maare-Mosel-Radweg in der Eifel). In weiteren Fällen gibt es eine Wintersperre in Kombination mit einer Umfahrungsstrecke (Milseburgradweg in der Rhön oder Bleialfer Tunnel auf dem Eifel-Ardennen-Radweg). Brücken und Viadukte sind oft in einem so guten baulichen Zustand, dass sie ebenfalls in den Radweg mit einbezogen werden können. Dies ist insbesondere dann wünschenswert, wenn dadurch tiefe Täler überquert werden und den Radlern steile Auf- und Abstiege erspart werden.

Rastmöglichkeiten

Bei längeren Radwanderwegen ist es wichtig, dass genügend Rastmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Neben den üblichen Bänken und Tischgruppen bietet es sich an, die Rastplätze auf die besonderen Bedürfnisse von Reiseradlern zuzuschneiden. Dazu gehört es, dass Anlehnmöglichkeiten für mit Packtaschen beladene Räder vorhanden sind. Außerdem sind in Unterstellmöglichkeiten wünschenswert.
Eine hervorragende Umnutzung ehemaliger Bahnhofsgebäude besteht in der Einrichtung von Restaurants mit Biergärten, die gerne angenommen werden. In einigen Fällen können sogar Schlafwagen zur Übernachtung genutzt werden.

Familienfreundlichkeit

Häufig werden Bahntrassenradwege als "familienfreundlich" beworben. Dies sollte nicht allein auf das Fehlen motorisierten Verkehrs auf diesen Strecken abzielen. An der Strecke sollten vielmehr attraktive Spielplätze oder für alle Altersgruppen interessante Ausflugsziele liegen. In Bezug auf eine durchgängige Befahrbarkeit sind an den Weg besondere Ansprüche zu stellen: Er sollte auf jeden Fall mit Kinderanhänger benutzt werden können – was durch Drängelgitter und ähnliche Hindernisse konterkariert wird.

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn man nicht gerade auf großer Tour unterwegs ist und so auch abgelegenere Regionen erreicht, ist bei der Anreise die Bahn das Verkehrsmittel der Wahl. Eine Fahrradmitnahme ist in den Nahverkehrs- und Regionalzügen in der Regel problemlos möglich und häufig beginnen oder enden Bahntrassenradwege in der Nähe eines Bahnhofs. Bei einigen Radwanderwegen wurden zudem insbesondere an Wochenenden spezielle Radbusse eingerichtet, sodass eine Alternative zu einer Rückfahrt auf der gleichen Strecke besteht.



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln der Touren geschieht auf eigene Gefahr.

Dieses Dokument (Texte, Grafiken und Fotografien) ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung z. B. durch Fahrradverleihbetriebe oder Fremdenverkehrsorganisationen sowie die – auch auszugsweise – Veröffentlichung in elektronischer oder gedruckter Form bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle genannten Marken- und Produktbezeichnungen sind Warenzeichen der entsprechenden Inhaber.

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