Bahntrassenradeln – Details

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FR 79.02 Parthenay – Bressuire
Streckenlänge (einfach): ca. 30,7 km
Oberfläche:

Schotter

Eisenbahnstrecke: 524 000 / Neuville-de-Poitou – Bressuire; 72 km (1435 mm)
Stilllegung der Bahnstrecke: 1980
Eröffnung des Radwegs:
  • 2006
Route: Parthenay – Fénery – Clessé – La Chapelle-Saint-Laurent – Bressuire
Nächster Bahnhof: Parthenay und Bressuire
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Ligne de Neuville-de-Poitou à Bressuire (fr)
Externe Links (Radweg): Datenblatt AF3V (fr)
22.11.2015

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.

Von der Ortsmitte Parthenay sind es ca. 1,2 km bzw. vom Bahnhof ca. 1,7 km bis zum Anfang der Trasse.
Die Eisenbahn benutzt noch heute das Viadukt, deshalb geht es für Radler zuerst hinab zum Fluss Le Thouet,
dann wieder bergauf über Av. Wilson und Av. de la Morinière (D 949) bis links die Impasse de Beausoleil abzweigt.

Blick zurück auf den Beginn des Radwegs.

Nach ca. 400 m kommt eine neugebaute Brücke über die Umgehungsstraße (Blick zurück).

Typisch für ehemalige Bahntrassen sind die Schrankenwärterhäuschen.

Achtung Hühner!

Die Strecke ist geschottert, der Streckenverlauf relativ eben.

Bis hierher waren es 10 km.

Der ehemalige Bahnhof von Fénery ...

... mit ehemaligem ”Logistikzentrum“ (Güterschuppen).

Animation am Radweg.

An dieser Wegkreuzung liegen noch alte Schienen.

Der ehemalige Bahnhof von Clessé.

Die Strecke führt viel durch Wälder oder ist von Büschen gesäumt, ...

... dennoch ergeben sich gelegentlich Ausblicke.

Von hier geht es weiter nach La Chapelle-Saint-Laurent.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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