Bahntrassenradeln – Details

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FR 57.05 Sarreguemines – Hambach
Streckenlänge (einfach): ca. 7,9 km
Oberfläche:

wg., in Sarreguemines asph.

Status / Beschilderung: Teilstück der Route "Itinéraire cyclable Grundviller-Sarreguemines"
Eisenbahnstrecke: 168 000 / Berthelming – Sarralbe – Sarreguemines; 43 km (1435 mm, zweigleisig)
dt. Ortsnamen für die Recherche der Streckenhistorie: Berthelmingen – Saaralben – Saargemünd
Eröffnung der Bahnstrecke: 1. November 1873
Stilllegung der Bahnstrecke: 4. Juli 1971 (Pv Sarralbe – Sarreguemines, Gv: 3. April 1972; der Abschnitt Sarralbe – Industriegebiet Hambach wurde 1993 für den Güterverkehr reaktiviert)
Eröffnung des Radwegs:
  • November 2007 (Sarreguemines – Neufgrange)
Route: südl. Sarreguemines – Neufgrange – Hambach
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Ligne de Berthelming à Sarreguemines (fr)
Externe Links (Radweg): Datenblatt AF3V (fr)
10.01.2014

Befahrung: September 2008

Fahrtrichtung Süd

0,0 vom Weg entlang des Saarkanals an der Schleuse zwischen Sarreguemines und Rémelfing die Bahnbrücke links versetzt unterqueren / die D 33 queren (Kreisverkehr): D 919 (St.); die Bahnstrecke Sarreguemines – Haguenau überqueren
0,3 rechts: Chemin du Burgenwald und vor dem Parkplatz links und nochmals links (Drängelgitter): Beginn des asph. Bahntrassen-R/F (fl. Kuppe, dann Damm; l. St.); bei 2,0 einen asph. Weg queren (zwei Drängelgitter)
3,0 am ehem. Bf NEUFGRANGE (dt.: Neuscheuern) die D 119 a queren (zwei Drängelgitter): wg.; min. St.
4,4 die D 99 queren (Querungshilfe, Schranken); an mehreren Einmündungen vorbei und eine Brücke unterqueren; Tischgruppe, später flacher Damm; min. Gef.
6,5 in HAMBACH einen Weg queren (Schranke), dann die D 99 queren und am Rathaus im ehem. Bahnhof vorbei; das ehem. Bahnhofsgelände ist als Park mit Spielplatz gestaltet; einen Weg überqueren
7,2 der Bahntrassenweg endet am Ortsrand am nächsten Querweg (Schranke): rechts auf der Rue de la Solitude (l. St. und k. Gef.) zur D 99 (7,5)


Fahrtrichtung Nord

0,0 vom Weg entlang des Saarkanals an der Schleuse zwischen Sarreguemines und Rémelfing die Bahnbrücke links versetzt unterqueren / die D 33 queren (Kreisverkehr): D 919 (St.); die Bahnstrecke Sarreguemines – Haguenau überqueren
0,3 rechts: Chemin du Burgenwald und vor dem Parkplatz links und nochmals links (Drängelgitter): Beginn des asph. Bahntrassen-R/F (fl. Kuppe, dann Damm; l. St.); bei 2,0 einen asph. Weg queren (zwei Drängelgitter)
3,0 am ehem. Bf NEUFGRANGE (dt.: Neuscheuern) die D 119 a queren (zwei Drängelgitter): wg.; min. St.
4,4 die D 99 queren (Querungshilfe, Schranken); an mehreren Einmündungen vorbei und eine Brücke unterqueren; Tischgruppe, später flacher Damm; min. Gef.
6,5 in HAMBACH einen Weg queren (Schranke), dann die D 99 queren und am Rathaus im ehem. Bahnhof vorbei; das ehem. Bahnhofsgelände ist als Park mit Spielplatz gestaltet; einen Weg überqueren
7,2 der Bahntrassenweg endet am Ortsrand am nächsten Querweg (Schranke): rechts auf der Rue de la Solitude (l. St. und k. Gef.) zur D 99 (7,5)



Brückenfragment der Bahnbrücke über den Saarkanal.

Blick zurück: links die Brücke der Bahnstrecke Sarreguemines – Bitche (bzw. Homburg).

Nach Überquerung der Bahn von Sarreguemines in Richtung Strasbourg
beginnt der Bahntrassenweg am Chemin du Burgenwald.

Damm im Tal des Burgerbachs.

Altes Signal (Blick zurück).

Querweg bei Neufgrange.

Kilometerstein.

Ehem. Bahnhof Neufgrange (Neuscheuern, Blick zurück).

Der anschließende Streckenteil ist nicht mehr asphaltiert.

Straßenquerung bei Roth (Blick zurück).

Feldwegebrücke (Blick zurück).

Kleiner Rastplatz.

Blick vom Bahndamm auf Hambach, ...

... dessen Rathaus sich im alten Bahnhof befindet.

Ende des Bahntrassenwegs am Südrand des Ortes (Blick zurück).

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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