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Bahntrassenradeln – Details

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BB07 Tantow – Gartz (Oder)
Die Stichstrecke von Tantow nach Gartz an der Oder ist landschaftlich reizvoll, sollte aufgrund einer unbefriedigenden Oberflächenbeschaffenheit aber besser zu Fuß erkundet werden.
Streckenlänge (einfach): ca. 8 km (davon ca. 6 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: kaum spürbares Gefälle von Tantow (25 m ü. NN) nach Gartz (5 m)
Oberfläche: unbefestigt
Status / Beschilderung: zw. Bf Gessow und Gartz Z. 260, sonst keine StVO-Beschilderung; keine Radwegweisung, nur Wanderwege
Eisenbahnstrecke: Tantow – Gartz; 7 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 15. März 1913
Stilllegung der Bahnstrecke: 1945
Eröffnung des Radwegs:
Route: Tantow – Gartz (Oder).
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Mai 2009]
Externe Links: Wikipedia: Bahnstrecke Tantow–Gartz

Fahrtrichtung Ost



Fahrtrichtung West

GARTZ / ODER (Landkreis Uckermark)
0,0 Abzw Am Bahnhof von der B 2 in GARTZ: kurz asph., dann Kopfsteinpflaster; am ehem. Bahnhof vorbei; vor dem Tor mit k. St. links (unbefestigt und Plattenwege), dann schräg rechts folgen
0,5 am Ende in der Siedlung rechts: Plattenweg, später unbefestigt
0,6 links auf die ehem. Bahntrasse (unbefestigt mit Schlaglöchern; teilw. steinig); später Z. 260
3,5 am ehem. Bf Gessow geradeaus folgen: unbefestigt / steinig
TANTOW (Landkreis Uckermark)
5,1 an der Salveymühle einen Weg queren
6,1 an den nächsten Häusern rechts: Hohenreinkendorfer Straße; der Straße geradeaus folgen (fl. Mulde; einen Bach überqueren, dann Linkskurve); in TANTOW Bahnhofstraße
  6,1 Überteerter Gleisrest des ehem. BÜ; die Trasse ist noch weitere 250 m befahrbar.
7,7 die Bahnsteige befinden sich etwas hinter dem ehem. Empfangsgebäude kurz vor der Einmündung in die B 113


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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