Bahntrassenradeln – Details

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ST 1.16a Anderbeck – Wilhelmshall
Streckenlänge (einfach): ca. 3,2 km (davon ca. 1,7 km auf der ehem. Bahntrasse)
Oberfläche:

feiner Schotter

Eröffnung des Radwegs:
Route: Anderbeck – Wilhelmshall
Externe Links (Bahn): www.wilhelmshall.de
08.01.2022

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Der Bahntrassenweg auf der Stichstrecke zum Huy beginnt am Südrand von Anderbeck …

… und verläuft zunächst straßenbegleitend.

Blick zurück in Richtung Anderbeck.

Während sich die Straße …

… später nach Huy-Neinstedt wegbiegt …

… überquerte die Bahn den Hohlebach …

… und verläuft als jetzt baumbestandener Weg …

… in Richtung Südosten.

Nach einem kurzen Stück parallel zum Wirtschaftsweg aus Anderbeck …

… endet der Bahntrassenweg am folgenden ehem. Bahnübergang.

Auf dem gepflasterten Weg geht es hinab zur Straße …

… auf der man nach wenigen 100 Metern Wilhelmshall erreicht, …

… wo am ehem. Bahnübergang noch ein Stück Gleis hervorlugt.

Im Bereich der ehemaligen Schachtanlage gab es ausgedehntere Gleisanlagen.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 51.98642, 10.93267
[N51° 59' 11.11" E10° 55' 57.61"]
51.96252, 10.93671
[N51° 57' 45.07" E10° 56' 12.16"]
3,2 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 51.97846, 10.92936
[N51° 58' 42.46" E10° 55' 45.70"]
51.96565, 10.93180
[N51° 57' 56.34" E10° 55' 54.48"]
1,7 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
ST Landkreis Harz Huy 1,7 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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