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Bahntrassenradeln – Details

Deutschland > Sachsen-Anhalt
 
ST03 ehem. Anschlussbahn Magdeburg-Buckau
Der Bahntrassenweg an sich gibt sich eher unspektakulär. Richtig interessant sind hingegen zwei Eisenbahn-Hubbrücken: die kleinere am historischen Handelshafen kann als Teil des Westelbischen Radwegs passiert werden (Treppen mit Schiebehilfe).
Streckenlänge (einfach): ca. 4,5 km (davon ca. 1,5 km auf der ehem. Bahntrasse; auf 400 m zwischen der Sternbrücke und der Hubbrücke Stromelbe wurden die Schienen im Asphalt erhalten)
Höhenprofil: eben (50 m ü. NN)
Oberfläche: asph.
Status / Beschilderung: kombinierter Fuß-/Radweg, im Hafengebiet kurz Straße; Wegweisung als Elberadweg (überw. Alternativroute)
Eisenbahnstrecke: 6879 / Magdeburg-Buckau – Magdeburg Elbbahnhof – Magdeburg-Eichenweiler; 7 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke:
Stilllegung der Bahnstrecke: 1996
Eröffnung des Radwegs:
Route: Magdeburg Handelshafen – Magdeburg-Buckau.
Details:
[Stand der Wegebeschreibung: Mai 2009]


Fahrtrichtung Süd

MAGDEBURG (kreisfreie Stadt)
0,0 Hubbrücke am historischen Handelshafen: Schotterweg entlang einer Mauer
0,3 am Tor schräg rechts: Sarajevoufer; später als R/F und Z. 260
1,4 schräg rechts eine Brücke unterqueren und dem Weg an Festungsanlagen vorbei folgen: Elbuferpromenade (R/F)
  1,4 schräg rechts und rechts zurück: Hohewarthe 13,5; Hauptroute des Elberadwegs
2,1 an der Zufahrt zum Parkplatz geradeaus: R/F; später eine Brücke unterqueren und links versetzt direkt ans Ufer
  2,1 schräg rechts über die Brücke: Hauptroute des Elberadwegs am Magdeburger Dom vorbei
3,5 am ehem. Elbbahnhof an einem Steg vorbei
  3,5 von rechts: Elberadweg vom Dom
3,8 an der Hubbrücke ein Gleis queren und dem Weg rechts folgen
3,9 links: asph. Bahntrassenweg bis zur Sternbrücke (4,3)


Fahrtrichtung Nord



Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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