Bahntrassenradeln – Details

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SN 2.12 Hetzdorfer Viadukt (bei Flöha)
Das denkmalgeschützte Hetzdorfer Viadukt, das nach einer Streckenbegradigung zu einem kurzen Bahntrassenweg wurde, ist ein echter Hingucker, aber nicht in das Radroutennetz integriert.
Streckenlänge (einfach): ca. 5 km (davon ca. 2,4 km auf der ehem. Bahntrasse)
Höhenprofil: Trasse: nahezu eben (310-330 m ü. NN); die Endpunkte des beschriebenen Weges liegen im Flöhatal auf 280 m, vom östlichen Ende des Bahntrassenwegs starkes Gefälle bis zur Straße
Oberfläche:

wg., auf dem Viadukt Verbundpflaster

Status / Beschilderung: keine StVO-Beschilderung, keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: 6258 / Dresden – Werdau; 136 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 23. September 1868 als Teil der Sachsen-Franken-Magistrale
Stilllegung der Bahnstrecke: 12. Mai 1992 (durch Neubau wenig nördlich des Viadukts ersetzt)
Eröffnung des Radwegs:
  • 1990er Jahre (nach 1995; ABM-Maßnahme)
Messtischblatt: 5144
Route: Falkenau – Bf Hetzdorf
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Hetzdorfer Viadukt
Wikipedia: Bahnstrecke Dresden–Werdau
Externe Links (Radweg): Fotodokumentation www.bahntrassenradwege.de
15.11.2015

Befahrung: Oktober 2011

Fahrtrichtung Ost

FLÖHA (Landkreis Mittelsachsen)
0,0 Abzweig von der Ernst-Thälmann-Straße / S 237 an der Brücke über die Flöha in FALKENAU: Straße der Einheit (l. St.); die Bahn überqueren und an der Einmündung „Am Haltepunkt“ geradeaus folgen
  0,0 W: Flöhatal-Radweg
  0,0 O: Flöhatal-Radweg und Sächsische Städteroute
0,4 links: Wiesenstraße; der Straße mit einer Rechts-, Links- und Rechtskurve folgen
1,1 nach Unterquerung der zweiten Bahnstrecke links mit l. St. auf die wg. Bahntrasse (1,2; Pfostensperre); eine Brücke unterqueren, dann langgez. l. St.; Dämme und Einschnitte
2,8 über das Hetzdorfer Viadukt (Verbundpflaster)
OEDERAN (Landkreis Mittelsachsen)
3,1 dahinter bewirtschaftete Hütte und überdachte Tischgruppen, dann steiniger Einschnitt
3,7 am Ende vor der Einmündung in die neue Bahnstrecke links zurück: st. Gef. mit Querrinnen, dem Weg rechts zur Straße folgen
4,0 unterhalb der neuen Bahnbrücke links: Falkenauer Straße (langgez. Gef.)
  4,0 rechts: Sächsische Städteroute
4,7 rechts über die Brücke: S 237 und links versetzt zum Bf HETZDORF (5,0)
  4,7 links: Flöhatal-Radweg



Der Weg auf dem nach einen Brückenneubau aufgegebenen Abschnitt beginnt südlich von Falkenau.

Nach wenigen Metern geht es unter einer Brücke hindurch.

Dem Planum lässt sich die frühere Zweigleisigkeit gut ansehen.

Nach 1,5 km auf der Trasse kommt das Hetzdorfer Viadukt in Sicht.

Beipackzettel für das Viadukt, ...

... das denkmalkonform mit zurückhaltenden Geländern gesichert ist.

Im Tal liegt der Bahnhof Hetzdorf.

Hinter dem Viadukt befindet sich eine bewirtschaftete Hütte.

Blick zurück auf das Viadukt.

Ende des Bahntrassenwegs an der Bahnstrecke.

Nach kurzem, starken Gefälle geht es unter der neuen Brücke hindurch.

Blick vom Bahnhof Hetzdorf auf das Viadukt.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 50.85620, 13.11355
[N50° 51' 22.32" E13° 6' 48.78"]
50.84057, 13.12667
[N50° 50' 26.05" E13° 7' 36.01"]
5,0 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 50.84807, 13.11674
[N50° 50' 53.05" E13° 7' 0.26"]
50.84474, 13.13736
[N50° 50' 41.06" E13° 8' 14.50"]
2,4 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
SN Landkreis Mittelsachsen Flöha 0,2 km 1,5 km
SN Landkreis Mittelsachsen Oederan 0,2 km 0,5 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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