Bahntrassenradeln – Details

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NL 04.05 Enschede (AEE)
Wie auch am anderen Ende dieser ehemaligen Bahnstrecke ist auch in Enschede ein Stückchen der ehemaligen Ahaus-Enscheder Eisenbahn aus Radwegeverbindung ausgebaut worden, die Spuren der Bahn sind allerdings praktisch vollständig verwischt.
Streckenlänge (einfach): ca. 0,7 km
Oberfläche:

asph.

Status / Beschilderung: Radweg; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: Teil der ehem. Bahnstrecke Enschede Aansluiting – Enschede Zuid
Eröffnung der Bahnstrecke: 1903 (nur Güterverkehr)
Stilllegung der Bahnstrecke: 1970, anschließend Abbau der Gleise
Eröffnung des Radwegs:
  • nach 1975
Route: Enschede (Zwedeweg – Haaksbergerstraat)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Spoorlijn Enschede-Zuid - Ahaus (nl)
14.06.2015

Befahrung: Mai 2015

Fahrtrichtung Ost

ENSCHEDE (Overijssel)
0,0 Beginn des asph. R am Zwedeweg am Südrand des Volksparks ENSCHEDE; zwei Straßen queren
0,3 kurz Anliegerstraße (Pfostensperre); ab der Blekerstraat wieder R (Pfostensperre)
0,7 Ende des R (Pfostensperre) am Supermarkt vor dem Kreisverkehr Haaksbergerstraat


Fahrtrichtung West

ENSCHEDE (Overijssel)
0,0 in ENSCHEDE vom Kreisverkehr Haaksbergerstraat / Zuiderval in nordwestlicher Richtung: ab einer Pfostensperre asph. R
0,3 hinter der Kreuzung Blekerstraat (Pfostensperre) kurz Anliegerstraße, dann wieder R (Pfostensperre); zwei Straßen queren
0,7 am Zwedeweg am Südrand des Volksparks ENSCHEDE Ende des R



Südlich des Enscheder Volksparks ...

... beginnt am Zwedeweg ...

... ein kurzer Bahntrassenweg auf der früheren Strecke nach Ahaus.

Der Weg ist später durch ein kurzes Straßenstück unterbrochen.

Ab der Blekerstraat geht es wieder als Radweg weiter.

Der Weg endet kurz vor dem Kreisverkehr an der Haaksbergerstraat.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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