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Hessischer Radfernweg R 9 – Fahrtrichtung West

Landesweite Radfernwege in Hessen

Hessischer Radfernweg R 9: Worms – Breuberg
Logo R 9
  "Vom Rhein zum Main".
Streckenlänge: ca. 80 km
Route: Worms – Bürstadt – Lorsch – BensheimHeppenheim – Ober-Hambach – Schannenbach – Kolmbach – Reichelsheim (Odenwald) – Beerfurth – Fränkisch-Krumbach – Brensbach – Hummetroth – Höchst im Odenwald – Breuberg.
Details: Wegebeschreibung FR Ost / FR West (diese Seite);    ovl-Datei
[Stand der Wegebeschreibung: Oktober 2004 (Neustadt – Obernburg), März 2005 (Worms – Bensheim)]


Fahrtrichtung West

ELSENFELD (Landkreis Miltenberg)
0,0 vom Bf Obernburg-Elsenfeld auf der R/F-Brücke über den Main
OBERNBURG A. MAIN (Landkreis Miltenberg)
  in OBERNBURG: An der Mainbrücke
0,4 links zurück und hinter den Häusern rechts
0,6 links (Pfostensperre) und die B 469 unterqueren; bei 0,7 vor dem Main rechts; die St 2308 unterqueren und am Parkplatz vorbei, später Rechtskurve
  0,7 links. Mainradweg / D 5 (Richtung: Aschaffenburg)
1,8 vor der Unterführung links: R/F; Mömling überqueren, fl. Kuppe
2,1 rechts die B 469 unterqueren und dem Weg mit Kurven folgen
  2,1 geradeaus: Mainradweg / D 5 (Richtung: Miltenberg (21 km)
2,5 eine Straße (Zufahrt zur B 469) queren: Am Pilgerspfad (Z. 260); an einer Werkszufahrt vorbei und dem Weg zweimal schräg rechts folgen; in EISENBACH Raiffeisenstraße; an der Gartenstraße schräg links und an der Odenwaldstraße schräg rechts
4,5 an der Brückenstraße schräg links: Wiesentalstraße; geradeaus folgen und am Spielplatz vorbei
6,3 am Neustädterhof einen Weg wenig links versetzt queren, später die Mömling überqueren (zwei Pfostensperren); l. St.
MÖMLINGEN (Landkreis Miltenberg; Bayern)
7,3 in MÖMLINGEN auf der Mümlingtalstraße wenig rechts versetzt: Königsberger Straße
7,5 links: Sudetenstraße; geradeaus folgen, später Rechtskurve
  7,6 rechts (Danziger Straße): zum Bahntrassenradweg BY 1.04 (Mömlingen)
8,1 links: wg. Weg (Z. 260) auf der ehem. Bahntrasse am Sportplatz vorbei (Pfostensperren)
8,5 links, den Bach überqueren und bei 8,7: wg.; an einem Steg geradeaus folgen, dann leicht kurvig und asph.
BREUBERG (Odenwaldkreis)
10,5 die Landesgrenze passieren
11,2 rechts über den Bach, an der Einmündung An der Schulzenwiese geradeaus folgen (Tischgruppe, l. St.) und bei 11,4 links (HAINSTADT): Talstraße; geradeaus folgen und an einer weiteren Tischgruppe vorbei
11,9 an der Kreuzung links aus dem Ort; dem Weg schräg rechts folgen
13,2 rechts (l. St.) und an der Straße links
  13,2 geradeaus: Groß-Umstadt (13 km)
  in ROSENBACH hinter der Bushaltestelle links (l. Gef.), dann rechts
13,6 links über die Brücke; diesem Weg folgen
14,3 rechts: kurz auf der ehem. Bahntrasse; vor der Brücke der L 3259 rechts folgen und links die B 426 unterqueren (zwei Pfostensperren); dem asph. Weg vor der Mümling links folgen, dann schräg links und über den Parkplatz der Breuberghalle
15,2 an der Brücke wenig links versetzt; an einer Tischgruppe vorbei
16,0 an der Kreuzung links, die Bundesstraße unterqueren / ehem. Bahnstrecke queren und rechts: R/F (l. St.; dann parallel zur Straße und stärkeres Gef.)
  16,0 rechts: Groß-Umstadt (14 km)
  (Bearbeitungsende)


BENSHEIM (Kreis Bergstraße)
  (Bearbeitungsbeginn)
  rechts die Eisenbahn überqueren
0,0 am Ortsrand von BENSHEIM links: Berliner Ring (R)
0,3 an der Kreuzung links: Rheinstraße (freigeg. Z. 250); die BAB 5 unterqueren und bei 0,8 geradeaus folgen; im Bereich des Golfplatzes Aufpflasterungen, später umklappbare Pfostensperre (im umgeklappten Zustand in der Fahrbahn versenkt)
1,9 hinter der Rechtskurve am Bahnübergang links zurück und rechts; später Pfostensperre und l. St.; die B 460 unterqueren
LORSCH (Kreis Bergstraße)
2,9 links und dem Weg rechts über einen Graben folgen
3,7 schräg rechts und an der Klosterstraße geradeaus nach LORSCH; geradeaus folgen (l. St.) und am ehem. Kloster schräg rechts folgen: Marktplatz (Kopfsteinpflaster)
4,1 geradeaus und der Straße schräg links und zweimal schräg rechts folgen; bei 4,5 an der abkn. Vorfahrt (Krimhildenstraße) geradeaus folgen: Nibelungenstraße (R/F)
5,3 unmittelbar nach Unterquerung der BAB 67 rechts: wg. und schräg rechts folgen; zwei Pfostensperren, dann schräg rechts und die Eisenbahn (Drängelgitter) sowie die Straße queren: Im Rod
5,8 links und dem asph. Weg rechts folgen; B 47 unterqueren
6,1 unmittelbar hinter der Brücke links (wg.) und dem Weg parallel zur Bundesstraße und später zur Eisenbahn folgen
EINHAUSEN (Kreis Bergstraße)
7,2 K 31 queren (Schranke), immer geradeaus folgen (parallel zur Eisenbahn, wg. / Schlaglöcher), später weitere Schranke
BÜRSTADT (Kreis Bergstraße)
10,1 in RIEDRODE am Bahnhof die Bahnhofstraße queren: Taunusstraße; bei 10,3 rechts: Gänsweidweg; geradeaus folgen und bei 10,5 links; geradeaus aus dem Ort folgen
12,2 am Ortsrand BÜRSTADT hinter dem Sportplatz rechts: Forsthausstraße; bei 12,4 der Straße links folgen und durch ein Gewerbegebiet: Lorscher Straße; bei 13,4 die Eisenbahn unterqueren: Brentanostraße, später eine Straße queren: Riedstraße
13,8 am Ende links: Steinlachstraße, dieser geradeaus folgen
14,2 vor der Eisenbahn rechts: parallel zur Bahn; hinter dem Ort die B 44 unterqueren, später Rechtskurve
15,3 links und die Bahnstrecke queren; an einer Kreuzung geradeaus
17,0 an der Straße rechts
LAMPERTHEIM (Kreis Bergstraße)
17,2 schräg rechts: R/F; kurz darauf parallel zur B 47, später straßenbegleitend; geradeaus folgen
19,2 in ROSENGARTEN an der Einmündung Unterer Brunnenweg geradeaus folgen: Nibelungenstraße / B 47 (R/F)
  19,2 links: R 6 / Veloroute Rhein (Richtung: Lampertheim 7,9)
  19,2 rechts: R 6 / Veloroute Rhein (Richtung: Wiesbaden)
19,5 am Ortsende geradeaus folgen und auf der Nibelungenbrücke / B 47 über den Rhein nach WORMS (20,5; Landesgrenze Rheinland-Pfalz / Hessen): R/F; eine Engstelle


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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