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Hessischer Radfernweg R 6 – Fahrtrichtung Süd

Landesweite Radfernwege in Hessen

Hessischer Radfernweg R 6: Scherfede – Lampertheim
Logo R 6
  "Vom Waldecker Land ins Rheintal".
Streckenlänge: ca. 375 km
Route: Scherfede – Wrexen – Rhoden – Schmillinghausen – Arolsen – Volkhardinghausen – Freienhagen – Waldeck – Edertal – Gellershausen – Frankenau – Frankenberg – Bottendorf – Rosenthal – Wohratal – Rauschenberg – Kirchhain – Amöneburg – Homberg (Ohm) – Nieder-Ohmen – Grünberg – Queckborn – Ettingshausen – Lich – Münzenberg – Rockenberg – Butzbach – Fauerbach vor der Höhe – Wiesenthal – Usingen – Laubach – Rod an der Weil – Steinfischbach – Esch – Idstein – Naurod – Igstadt – Erbenheim – Kostheim – Ginsheim – Hessenaue – Stockstadt – Gernsheim – Lampertheim – Mannheim.
Details: Wegebeschreibung: FR Süd (diese Seite) / FR Nord;    ovl-Datei
[Stand der Wegebeschreibung: März 2005 (südl. Idstein – Wiesbaden)]


Fahrtrichtung Süd

NIEDERNHAUSEN (Rheingau-Taunus-Kreis)
  (Bearbeitungsbeginn)
0,0 Hauptstraße in OBERSEELBACH: geradeaus: Fliederweg; am Ortsende schräg rechts (nicht freigeg. Z. 250); l. Gef.; die L 3026 unterqueren dann rechts und hinter dem Teich links folgen (teilw. St.)
  35,9 links: R 8 (Richtung: Darmstadt)
0,9 links (Schilder für R 6 fehlen): l. Gef.; dem Weg rechts folgen, dann links die Eisenbahn unterqueren und an der Feuerwehr vorbei
1,4 hinter der Brücke in NIEDERSEELBACH rechts: In der Bitterwies; verläuft links versetzt, dann Linkskurve und l. St.
1,8 an der Kreuzung links Seelbacher Grund und die nächste Straße rechts: Hohe Kanzelstraße (St.)
2,2 am Ende rechts: Talstraße / L 3273 aus dem Ort (l. St.); der Straße folgen und ICE-Schnellstrecke / BAB 3 unterqueren: langgez. St.
3,3 links: Im Grund (Linkskurve und St.), dann geradeaus: wg., teilw. Wegeschäden; mit langgez. St., durch ein Bachtal
5,1 am Ende rechts und am Rastplatz links
5,3 an der Buswendeschleife schräg links: Trompeterstraße (langgez. St.); am Waldrand (6,0; Querrinne!) geradeaus: wg.; langgez. St.
WIESBADEN (kreisfreie Stadt)
6,7 am Fernmeldemast / Gasleitungsschneise geradeaus: l. Gef.; dem Weg geradeaus (l. Gef.; der Weg verläuft praktisch auf der Stadtgrenze zu Taunusstein, Rheingau-Taunus-Kreis) und bei 7,9 schräg rechts folgen; min. hügelig, teilw. St.
9,7 vor dem Parkplatz (Jagdschloss Platte) links zurück: wg.; bis zum ehem. Steinbruch eben, später schräg rechts folgen (l. Gef., kurz stärker)
10,7 schräg links, dann schräg rechts (Querrinne); langgez. fl. Kuppe; bei 12,6 schräg links und bei 13,3 schräg rechts folgen, dann Rechtskurve (l. Gef.) und bei 14,0 schräg links (min. hügelig)
14,6 an der Kreuzung rechts (min. St.); später geradeaus folgen (Gef.)
15,7 am Waldrand links (asph.) und bei 15,8 an einer Schutzhütte Rechtskurve: langgez. St. / parallel zur Bundesstraße; dann Rechtskurve und dem Weg links folgen (Gef.)
16,6 an der Straße links: K 647 (St.); geradeaus folgen und die B 455 unterqueren
16,9 geradeaus und der Straße mit einer Rechts- und einer Linkskurve folgen (St.): bei ERBSENACKER an der Einmündung Erbsenacker geradeaus folgen: Feldbergblick (l. St.)
17,4 links: wg., l. Gef., hinter den Häusern rechts und einen Weg queren l. Gef., später St.; im Wald bei 18,2 an einem asph. Weg schräg links folgen (St., dann langgez. Gef.)
19,2 K 661 queren: l. St., dann stärkeres Gef. und hinter der Linkskurve l. Gef.; am Waldrand geradeaus (asph.) und bei 20,1 schräg links folgen (langgez. l. Gef.)
20,9 auf der K 659 wenig rechts versetzt: und den nächsten Weg rechts (später Gef.)
21,6 am Spielplatz links (St.) und bei 22,1 rechts: st. Gef.; bei KLOPPENHEIM die Stiegelstraße / K 658 queren: Kopfsteinpflaster mit asph. Randstreifen
22,5 links und bei 23,3 erneut links; den Bach überqueren und vor der Straße rechts
23,6 mit k. Gef. wenig rechts versetzt (Querrinne), dann zweimal rechts versetzt (k. Gef.) am Ortsrand von IGSTADT entlang folgen
24,4 auf der L 3039 wenig rechts versetzt (min. St.) und hinter den Kleingärten links folgen
24,9 in der Mulde rechts, dann schräg rechts folgen (langgez. l. Gef.); an einer Kreuzung schräg links weiter der Bahn entlang und bei 28,0 am Abzw. Kloppenheim geradeaus; k. St., dann links die Eisenbahn überqueren: Sigismundstraße
28,4 in ERBENHEIM rechts: Buschungsstraße; geradeaus und die Köhlstraße queren
28,5 schräg links: Buschungsstraße 20-20a; Rechtskurve; zwei Straßen queren und an einer Verzweigung (Tischgruppe) schräg links: wg.
29,0 am Ende links: Barbarossastraße (R/F) und an der Einmündung schräg rechts: Rennbahnstraße (abmark. R, Mulde); Eisenbahn und BAB 66 unterqueren
29,3 rechts: Mittelpfad; der Straße rechts folgen und das Gütergleis queren
29,9 an der Baumschule links: Wirtschaftsweg; bei 30,3 eine Straße queren und an einer Feldwegekreuzung geradeaus und an einer weiteren schräg links folgen (fl. Mulde); weiter geradeaus und an einer Dreieckseinmündung schräg rechts; BAB 671 überqueren (Kuppe) und dem asph. Weg schräg links folgen (l. St.)
33,5 hinter dem Kreuz / Rastplatz rechts, dann links folgen: langgez., teilw. stärkeres Gef.; am Ortsrand KOSTHEIM schräg links: Steigweg
34,7 am Ende rechts: Hochheimer Straße / B 40 (freigeg. F) und nach knapp 100 m hinter dem Bahnübergang links: Steinern-Kreuz-Weg, geradeaus folgen und die Eisenbahn überqueren (Wendelrampen, ein Drängelgitter; F)
35,3 rechts Hauptstraße; der Einbahnstraße hinter dem Fahrbahnteiler rechts folgen: Münchhofstraße, dann links: Winterstraße und am Ende links: Hauptstraße
35,9 rechts: Mainbrücke Gustavsburg – Kostheim (R/F):
  35,9 die Straße queren und rechts: zum R 3 (West: Richtung Wiesbaden – Rüdesheim; Ost: Richtung: Fulda – Tann)
  (Bearbeitungsende)


Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie beim Nachradeln der Tour für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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