Bahntrassenradeln – Details

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FR 66.01 Perpignan – Thuir
Streckenlänge (einfach): ca. 14,5 km
Oberfläche:

asph.

Eisenbahnstrecke: - / Perpignan – Thuir; 16 km (1435 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 1911
Stilllegung der Bahnstrecke: Dezember 1993
Eröffnung des Radwegs:
  • 1998/99, ein kürzerer Abschnitt zw. Perpignan und Toulouges im Februar 2006
Route: Perpignan – Toulouges – Canomes – Thuir
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Ligne de Perpignan à Thuir (fr)
Externe Links (Radweg): Datenblatt AF3V (fr)
10.01.2014

Für diesen Weg ist leider keine Wegebeschreibung verfügbar.


Der Radweg Perpignan-Thuir beginnt ca. 2 km westlich des Stadtzentrums von Perpignan,
in der Nähe des Bahnhofs an der Avenue Julien Panchot.

Er führt an einer Ausfallstraße mit Gewerbegebieten entlang, bis nach fast 3 km das Ortsende erreicht ist.

Am Ortseingang von Toulouges verläuft der Radweg durch kleine Grünflächen und entlang von Wohngebieten.

Die ehemaligen Bahnhöfe von Toulouges ...

... und Canohés.

Hinter Canohés verlässt der Radweg die Straße (D 23) und führt durch landwirtschaftliches Gebiet.
Dabei steigt er leicht aber stetig an. Im Hintergrund, fast ganz in den Wolken, der Mont Canigou (2784 m).

Am höchsten Punkt der Strecke: Der Bahnhof von Ponteilla, außerhalb der Ortschaft gelegen, zerfällt.

Blick zurück Richtung Perpignan.

Blick von Ponteilla Richtung Thuir: Die Kreuzungen des Radwegs mit Straßen sind deutlich abgesichert.

Blick über die Weinfelder nach Westen.

Jeder Kilometer auf der Strecke ist markiert. Der Radweg führt Richtung Thuir wieder leicht bergab.

Am Wegrand die alte Kapelle Vilarmilà.

Der letzte Kilometer von Llupia nach Thuir führt wieder entlang der Straße (D 612).
Picknickplätze gibt es auf der insgesamt 15 km langen Strecke nicht.

 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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