Bahntrassenradeln – Details

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BW 1.12c Ottenheim – Lahr
Auf den anderen Strecken rund um Ottenheim muss man wieder sehr genau hinschauen, um die Wege als frühere Bahnstrecken zu erkennen.
Streckenlänge (einfach): ca. 11,8 km (davon ca. 2,7 km auf der ehem. Bahntrasse)
in zwei Abschnitten; kann als Teil einer ca. 12 km langen Querverbindung von Lahr zum Rhein gefahren werden
Höhenprofil: eben: 150-160 m ü. NN
Oberfläche:

asph., westlich Ottenheim kurz wg.

Status / Beschilderung: Bahntrassenabschnitte als kombinierter Fuß-/Radweg bzw. Z. 260; keine Wegweisung
Eisenbahnstrecke: MEG / Rheinufer – Ottenheim – Lahr – Seelbach b. Laar; 19 km (1000 mm)
Eröffnung der Bahnstrecke: 30. November 1894 (Rheinufer – Lahr – Reichenbach), 20. Dezember 1894 (Reichenbach – Seelbach)
Eröffnung des Radwegs:
Messtischblatt: 7612
Route: Ottenheim – Lahr (Teilstücke)
Externe Links (Bahn): Wikipedia: Mittelbadische Eisenbahnen
27.06.2013

Befahrung: Oktober 2010

Fahrtrichtung West

LAHR/SCHWARZWALD (Ortenaukreis)
0,0 aus der Vogesenstraße vom Bf Lahr kommend rechts: R/F (Pfostensperre); die Bahn überqueren (Pfostensperre)
  0,0 links: Bahntrassenweg BW 1.13 nach Lahr
0,4 die Straße queren und links: asph. Wirtschaftsweg parallel zur B 36 (Z. 260); diesem geradeaus folgen
2,3 am Ende links die Bundesstraße unterqueren und geradeaus, dann mit k. St. auf den wg. Damm (Z. 260)
  2,3 zweimal links: Kippenheimweiler, Mahlberg
2,7 an der Brücke den Kanal rechts versetzt überqueren: wg.
SCHWANAU (Ortenaukreis)
3,8 vor der Autobahn rechts: l. Gef., schräg links die BAB 5 unterqueren und schräg links mit k. St. zurück auf den Weg am Kanal (Z. 260); an zwei Brücken geradeaus folgen
5,4 rechts: asph., dann schräg rechts: straßenbegleitender R/F
  5,4 links: Herbolzheim 18; Nonneweier 0,7 (Rheintalweg?)
6,2 in ALLMANNSWEIER links und sofort rechts: Waldweg; dieser Straße geradeaus folgen; im Ort an der abknickenden Vorfahrt geradeaus: Stubenstraße
7,2 an der Kreuzung links: Allmannsweierer Hauptstraße / L 104; ab der Bushaltestelle (Pfostensperre): rechter Zweirichtungs-R/F (im Zuge der ehem. Schmalspurbahn, ohne andere Spuren); in OTTENHEIM Schwarzwaldstraße (bis Bushaltestelle R/F)
  7,2 geradeaus: Oggenburg 26; Meißenheim 6,5; Rheintalweg
10,0 an der Kreuzung Kirchstraße und weiter geradeaus: Vogesenstraße; einen Bach überqueren
  10,0 rechts: zum Bahntrassenweg BW 1.12b nach Meißenheim
10,9 ab dem Sportplatz eigenständiger Bahntrassenweg an einer Kiesgrube vorbei (Z. 260); Halbschranke, Wurzelaufbrüche, teilw. wg.
11,3 an der Streckenverzweigung schräg links und nach wenigen Metern auf die Straße zum Rhein
11,8 Anschluss an die Veloroute Rhein (ältere Beschilderung ohne Zielwegweisung)



An der Allmannsweiler Hauptstraße beginnt hinter der Einmündung Kaiserstraße ...

... ein straßenbegleitender Radweg in Richtung Ottenheim, ...

... dem eine Bahnvergangenheit aber nicht mehr anzusehen ist (Blick zurück).

Der Radweg endet in Ottenheim, ...

... durch den Ort geht es auf Straßen.

Im Bereich einer Kiesgrube liegt ein kurzer eigenständiger Bahntrassenweg (Blick zurück).

Verzweigung kurz vor dem Streckenende.

Auf dem südlichen Ast nur wenig vor dem Rheindeich.

 

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Gesamtweg

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 48.33508, 7.83310
[N48° 20' 6.29" E7° 49' 59.16"]
48.38774, 7.73347
[N48° 23' 15.86" E7° 44' 0.49"]
11,8 km OSM / Bing / GMap

Bahntrassenabschnitte

Nr. Startpunkt Endpunkt Länge Status Zeige Startpunkt
1 (1) 48.36782, 7.78021
[N48° 22' 4.15" E7° 46' 48.76"]
48.38273, 7.76200
[N48° 22' 57.83" E7° 45' 43.20"]
2,1 km OSM / Bing / GMap
2 (1) 48.38721, 7.74589
[N48° 23' 13.96" E7° 44' 45.20"]
48.38824, 7.73853
[N48° 23' 17.66" E7° 44' 18.71"]
0,6 km OSM / Bing / GMap

Kreis- und Gemeindezuordnung der Bahntrassenabschnitte

Land Kreis Gemeinde asph. wg. geplant
BW Ortenaukreis Schwanau 2,4 km 0,3 km


 




Die Tourenbeschreibungen und begleitenden Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Das Nachradeln dieser Tour geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitteilung der Wegeführungen erfolgt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Sie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und anderer relevanter Bestimmungen selbst verantwortlich sind und insbesondere im Einzelfall vor Ort abklären müssen, ob ein bestimmter Weg von Radfahrern benutzt werden darf (Fußgängerzonen, Einbahnstraßen usw.).

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Letzte Überarbeitung: 10. Februar 2024

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